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SOS - für Mahsa - stoppt Abschiebung in Iran!

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Petīcija ir adresēta
Härtefallkommission & Petitionsausschuss des Landtags
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Petīcija ir veicinājusi panākumus

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Panākumi

Petīcija bija veiksmīga!

SOS: Konvertitin droht gewaltsamer Tod im Iran

Mahsa* ist in einer sehr wohlhabenden muslimischen Familie im Iran aufgewachsen. Mahsas Familienangehörige stehen der iranischen Regierung sehr nah. Ein Bruder arbeitet sogar für die islamische Religionspolizei, ein anderer sitzt mit in der Regierung. Durch eine Kollegin kam sie in Kontakt mit einer christlichen Hausgemeinde. Schnell wurde ihr klar, dass sie bei Jesus Christus das fand, wonach sie sich gesehnt hatte. Sie trat zum christlichen Glauben über und versuchte auch ihren Verlobten davon zu überzeugen. Dieser wollte allerdings nichts damit zu tun haben und es kam zu einem heftigen Streit. Eine Woche später standen Polizisten in Zivil vor dem Anwesen der Familie, um Mahsa festzunehmen. Nur durch eine Verwechslung konnte sie entkommen, allerdings ohne Schuhe an den Füßen. In ihrem Zimmer fanden die Polizisten eine Bibel. Sie fand Unterschlupf bei Freunden. Als eine staatliche Vorladung sie erreichte, an einem bestimmten Datum vor dem Islamischen Revolutionsgericht zu erscheinen, war es klar, dass sie ihr Heimatland verlassen musste, denn dieser Befehl kommt im Iran einem Haftbefehl gleich, dem oft ein Todesurteil folgt. Der Grund ist auf dem Befehl ebenfalls genannt:

Konvertierung zum Christentum.

Ihren Schmuck konnte sie verkaufen und so die Flucht finanzieren. Als sie das Land schon verlassen hatte, wurde ein zweiter Haftbefehl gegen sie erlassen. Im Herbst 2015 gelangte sie nach Deutschland, wo sie in allen Orten, in denen sie untergebracht war, den Kontakt zu Kirchen und christlichen Gemeinden suchte, um ihren neuen Glauben leben zu können. Im Jahr 2016 wurde sie in Frankfurt getauft. Ihr Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, auch eine Klage gegen die Ablehnung des Asylrechts wurde abgewiesen. Zuletzt wurde auch die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht zugelassen. Nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten steht Mahsa nun unmittelbar vor der Abschiebung zurück in den Iran.

Dort droht ihr Gefahr für Leib und Leben!

*Name aus Sicherheitsgründen geändert

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/gesellschaft/2019/06/07/junger-christin-drohen-abschiebung-und-verfolgung/

Pamatojums

  1. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „darf ein Schutz suchender Mensch nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.“*

  2. Im Iran ist der schiitische Islam offizielle Staatsreligion. Es gilt die offizielle Auslegung der Scharia. Der Abfall vom Islam gilt als Gotteslästerung, Staatsverrat und wird oft mit Folter und Tod bestraft.

  3. Mahsas Fall ist in dieser Hinsicht besonders brisant, da ihre Familienangehörigen sehr enge Beziehungen zu den obersten Regierungsvertretern pflegen, ein Bruder ist sogar bei der Islamischen Religionspolizei. Sie wird keine Unterstützung von ihren Verwandten erhalten.

  4. Mahsa ist in Deutschland bereits sehr gut integriert. Sie besucht den Deutschkurs B1 und ist darüber hinaus auch privat fleißig bemüht ihre deutschen Sprachkenntnisse zu verbessern. Außerdem ist sie angemeldet beim Einführungskurs FIRST STEP-Einstieg in die Pflegeberufe für Migranten und wartet auf die Genehmigung, hier in Deutschland einen Pflegeberuf auszuüben.

  5. Mahsa ist bisher nicht mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen und hat viele Freunde in den christlichen Gemeinden.

  6. Seitdem die Klage beim Verwaltungsgericht Gießen abgewiesen wurde, leidet Mahsa zunehmend unter psychischen Störungen, insbesondere Panikattacken und nächtlichen Albträumen, in denen die Festnahme, obwohl sie erfolglos war, eine wesentliche Rolle spielt.

Aus diesen Gründen fordern wir, dass Mahsa in Deutschland ein Bleiberecht erhält. Sie hat sich ein Leben als Christin in Deutschland erhofft und soll nun wieder zurück in den Iran, wo ihr konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht!

Damit ist Mahsa ein Fall für die Härtefallkommission!

Christliche Initiative in Herborn

*Quelle: http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/AbschiebungsV/abschiebungsverbot-node.html

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