Erfolg

Sozialer Wohnungsbau - Zweckgebundener Einsatz bereitgestellter Gelder durch die Bundesländer für den sozialen Wohnungsbau

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
294 Unterstützende 294 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

294 Unterstützende 294 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bereitgestellte Gelder für den sozialen Wohnungsbau von den Bundesländern zweckgebunden eingesetzt und nicht dazu verwendet werden, andere Haushaltslöcher zu stopfen. Eine klare Zweckbindung muss ersichtlich sein, die Bundesländer müssen gezwungen werden, die Ausgaben zum sozialen Wohnungsbau gegenüber der Bundesregierung nachzuweisen.

Begründung

Die oben gewährten Gelder stehen nicht zur Verfügung um bezahlbaren Wohnraum für behinderte Menschen, Migranten, Hartz-IV-Bezieher, sozial schwache Familien, Rentner mit wenig Einkommen und allein stehende Menschen zu schaffen.Im Saarland fehlt bezahlbarer Wohnraum. Allein in Saarbrücken fehlen 17.000 Sozialwohnungen".Gleichzeitig ist der Bestand an Sozialwohnungen um fast die Hälfte auf unter 1000 geschrumpft, Ich finde es so etwas von schändlich gegenüber sozial schwachen Menschen, wie mit diesen von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Geldern, welche sodann zur Stopfung von Haushaltslöchern verschwendet werden, welche von unseren Steuern gezahlt werden, umgegangen wird. Es ist eine Unverschämtheit wie Sie als die von dem Volk gewählten Politiker dies tolerieren. Jeder vernünftig denkende Mensch versteht und toleriert rein gar nicht, was mit seinen Steuergeldern angestellt wird, dies muss doch auch einmal „einen Klick in den Köpfen der Politiker auslösen"! In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von “Ausgegrenzten”, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen, dies bedeutet auch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu Verfügung zu stellen.Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung und Benachteiligung der ganzen Bevölkerung (siehe besonders oben genannter Personenkreis) soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen, hier auch die Menschen, wie oben erwähnt. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung und der oben genannte Personenkreis zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) vom Staat, des Landes, der Gemeinde, ermöglicht werden. Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und diese muss unbedingt berücksichtigt werden, einzuschließen ist auch der von mir oben genannte Personenkreis, wie in meinen Schilderungen aufgeführt. Leider ist in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD nicht viel bzw. gar nichts aufgeführt,

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-06-23203-006200
    66121 Saarbrücken
    Sozialer Wohnungsbau

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Finanzhilfen des Bundes für die soziale
    Wohnraumförderung im Sinne der Inklusion von den Bundesländern zweckgebunden
    eingesetzt werden und dies gegenüber der Bundesregierung nachzuweisen ist.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
    dem Petitionsausschuss 296 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
    eingegangen... weiter

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