Regione: Vokietija

Sozialgerichtsbarkeit - Keine Gerichtskosten bei Ablehnung einer Entschädigungsklage für Bürgerinnen und Bürger

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 175 Palaikantis 6 175 in Vokietija

Peticija pabaigta

6 175 Palaikantis 6 175 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das betroffene Menschen, die eine Entschädigungsklage einreichen, nicht bei Ablehnung noch für die Gerichtskosten aufkommen sollen.

Priežastis

Die Entschädigungsklage ist dazu ins Leben gerufen worden, um Menschen für überlange Wartezeiten vor Gericht oder für anderes erlittenes Unrecht zu entschädigen. Beispiel: Ein Sozialgerichtsverfahren dauerte über 4 Jahre, es ging um eine chronische Erkrankung und den dafür erforderlichen Mehrbedarf, den das Bundessozialgericht schon vor Jahren positiv bestätigt hatte. Die Anwältin, die das Sozialgerichtsverfahren eingeleitet hatte bzw. führte, war mittlerweile dafür nicht mehr tätig, hatte aber dem Gericht nach über 2 Jahren klar gemacht, mit der Verzögerung sozusagen nicht einverstanden gewesen zu sein.Es wurde zur rechten Zeit eine Entschädigungsklage eingereicht - ohne Anwalt.Für diese Klage - wegen überlanger Verfahrensdauer - wurde ein PKH-Antrag gestellt, damit ein entsprechender Fachanwalt die Klage übernehmen kann. Der PKH-Antrag wurde aber durch das Landessozialgericht abgewiesen, da keine Aussicht auf Erfolg bestehe. Es sollten Kosten in Höhe von 644,00 Euro entstehen, wenn die Klage nicht zurück genommen werden würde. Wenn die Klage allerdings zurück genommen werden würde, reduziere sich die Gerichtskosten-Rechnung um 50 % .Somit wurde ich gezwungen, entweder die Klage aufrecht zu erhalten und zu verlieren und damit auch 644,00 Euro zahlen zu müssen, oder die Klage zurück zu nehmen, um "nur noch" 50 % der Gerichtskosten tragen zu müssen. Ich saß also so oder auch so in der Kostenfalle und das vor den Sozialgerichten, die ansonsten für Betroffene kostenfrei sind. Das alles kann einfach nicht angehen und ist himmelschreiend ungerecht: Man ist schon dadurch geschädigt, dass man jahrelang für seine Rechte kämpfen muss - was viel Stress verursacht, sowie Lebenszeit und Nerven kostet, und dann soll man auch noch für eine abgewiesene Entschädigungsklage bezahlen. Das ist meiner Meinung nach ein Skandal und keinesfalls hinnehmbar. Wenn eine Entschädigungsklage abgewiesen wird, vor welchem Gericht auch immer, darf es nicht sein, dass der Geschädigte dafür auch noch zahlen soll. Das muss sofort geändert werden .

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