Région: Allemagne
Dialogue

Sozialhilfe - Anpassung des Regelsatzes im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
173 Soutien 173 en Allemagne

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  1. Lancé 2015
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  3. Soumis
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ,dass der Regelsatz im SGB XII nicht nur überprüft wird, sondern nach den Vorgaben des SGB XII dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Der derzeitige Regelsatz schließt ein menschenwürdiges Leben der Betroffenen aus. Vom Regelsatz muss ein menschenwürdiges Leben möglich sein und Betroffene nicht um jeden Cent bangen müssen.Der Reglsatz sollte fair und nicht nach Kassenlage berechnet werden.

Raison

Die Regelsätze für Hartz IV Empfänger basieren auf Daten, die sich aus der Erhebung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe, kurz EVS, ergeben.Neue Zahlen der EVS liegen seit 2013 vor basiert der aktuelle und künftige Regelsatz noch aus der Erhebung aus dem Jahr 2008. Die aktuelle Anpassung ist nur auf die Preis und Lohnentwicklung angelehnt und berücksichtigt nicht die EVS aus dem Jahr 2013. Die Lohnentwicklung wird nur an die unteren Einkommen angelehnt. Da sollte die allegemeine Lohnentwicklung zu Grunde gelegt werden Das SGB XII schreibt vor, dass der Regelsatz angepasst werden muss, sobald eine neue EVS vorliegt. Dies ist seit 2013 der Fall.Im Ministerium will man die Zahlen noch prüfen, statt die Anpassung an die Realität durchzuführen. Nach meinem Wissen ist die Anpassung an die EVS erst im Jahr 2017 geplant. Das ist viel zu spät, weil der Regelsatz heute schon hinten und vorne nicht reicht. Gesunde Lebensmittel und Stromkosten sind schon heute aus dem Regelsatz kaum noch zu bezahlen. Eine Anpassung der Regelsätze ist längst überfällig und sollte wenn es nicht mehr zum 01.01.2016 geht, auch rückwirkend geschehen.

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Actualités

  • Pet 3-18-11-2170-026970 Sozialhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
    Soziales – als Material zu überweisen, soweit es um die Berechnung und
    regelmäßige Anpassung der Regelbedarfsstufen geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Regelsatz im Zwölften Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht nur überprüft, sondern nach den Vorgaben des SGB
    XII dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird.

    Der Petent wendet sich gegen die Höhe der Regelsätze (Regelbedarfe). Sie reiche
    nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Da seit 2013 die... plus loin

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