Sozialhilfe - Bestattungskosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
206 Unterstützende 206 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

206 Unterstützende 206 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei einem Antrag auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII neben einem Vermögen von 5000,- € auch Ansparungen für die eigene Bestattung erhalten bleiben dürfen, die eine, entsprechend der Preisentwicklung, würdevolle Bestattung möglich machen.

Begründung

Für viele Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen leben, ist der selbst zu tragende Pflegkostenanteil drastisch angestiegen. Zu einer angemesseneren Bezahlung des Pflegepersonals sei dies notwendig. Oft handelt es sich um eine Erhöhung von mehreren hundert Euro monatlich, die auch eine sehr gute Rentensituation übersteigt. Aus gutsituierten Bewohnern einer Pflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger. Das ist ein sozialer Abstieg mit schwerwiegenden Folgen. Z.B. gewährt das Sozialgesetzbuch Leistungsempfängern für deren Bestattung nur ein Bruchteil dessen, was eine Bestattung in Deutschland kostet. Dieser Bruchteil muss aber in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgeschrieben sein. Und wenn er darin festgeschrieben sein sollte, handelt es sich dennoch nicht um eine würdevolle Beerdigung, denn diese ist um ein Vielfaches teurer. Entweder dürfen nun die 5000,- € Schonvermögen nicht berührt werden oder aber Kinder oder Angehörige tragen den größeren Teil der Bestattungskosten. Jede dieser Möglichkeiten verletzt nach meinem Rechtsempfinden die unantastbare Würde des Menschen. Denn hier darf die Art und Weise, wie aus einem Menschen mit Pflegebedürftigkeit und dennoch gutem oder sehr gutem Ein- und Auskommen, der sich was leisten konnte, der sich seine Beerdigung in vollem Umfang leisten konnte, zu einem Empfänger sozialer Leistungen gemacht wird, nicht außer Acht gelassen werden. Derzeit gehören die meisten Betroffenen der Altersgruppe an, die den zweiten Weltkrieg miterlebt hat, die dieses Land mit seinen Händen wieder aufgebaut hat, die 6 Wochen nach der Geburt der Kinder die Arbeit wieder aufgenommen hat, die mit dieser Arbeit unser heutiges Deutschland entscheidend mitgeprägt hat. Diesen Menschen an ihrem Lebensabend den Rahmen einer würdevollen Bestattung auf ein Bruchteil zu beschränken, weil sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen müssen, verstößt gegen den Paragraph 1 unserer Verfassung und lässt jeden Respekt vor ihrer Lebensleistung vermissen!

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