Sozialhilfe - Keine Anrechnung der privaten Altersvorsorge auf das Schonvermögen nach SGB XII

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
230 Unterstützende 230 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

230 Unterstützende 230 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Deutlich höheres Schonvermögen für Sozialrentner. Man darf als Hartz IV Empfänger viel Geld als Altersvorsorge zurück legen, welches fest angelegt wird und nicht vor dem 65. Lebensjahr aufgebraucht werden kann und darf. Dieses Geld sollte der Sozialrentner dann auch im Alter behalten dürfen.

Begründung

Das Geld für die Altersvorsorge hat sich der Hartz IV Empfänger sozusagen vom Munde abgespart und für das Alter zurück gelegt. Dafür sollte es jetzt auch bis zum Lebensende als Vermögensrücklage zur Verfügung stehen. Warum sollte man sonst als Hartz IV Empfänger für das Alter gespart haben? Dann würde man doch bestraft werden fürs Sparen und hätte sich lieber als jüngerer Mensch ein schönes Leben davon machen sollen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2170-012464



    Sozialhilfe



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Die Petentin setzt sich für ein deutlich höheres Schonvermögen für Sozialrentner ein.

    Die Petentin führt dazu aus, dass Ersparnisse von Hartz IV-Empfängern, die als

    Altersvorsorge zurückgelegt wurden, nicht vor dem 65. Lebensjahr aufgebraucht

    werden dürften. Dann sollte man sie aber auch im Alter behalten dürfen. Bei den

    jetzigen Regelungen werde man für das Sparen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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