Région: Allemagne

Sozialhilfe - Keine Anrechnung von Jahressonderzahlungen bei Bezug von Grundsicherung für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
126 Soutien 126 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

126 Soutien 126 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zusätzliche Anerkennungen für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht den Leistungen aus der Grundsicherung gegen gerechnet werden.Zusätzliche Anerkennungen für geleistete Arbeit sollen auch den Beschäftigten zugute kommen und nicht direkt wieder beim Sozialamt landen.

Raison

Viele behinderte Menschen arbeiten fleißig z.T. bis zu 35 Stunden in der Woche und sind neben einem bescheidenen Werkstattgeld auf Grundsicherung nach SGB XII angewiesen.Während Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft zusätzliche Gehaltzuwendungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auch für diese Zwecke einsetzen können, bleibt dies den Menschen in den Behindertenwerkstätten verwehrt. Es handelt sich hier um kleine, aber für diese Menschen bedeutende Beträge (z.B. jeweils ca. 75,-€ oder auch weniger). Das führt auch zu Demotivation und sogar ablehnender Haltung gegenüber diesen Sonderzahlungen, da damit schon wieder der Gang zum Sozialamt verbundden ist.

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Actualités

  • Pet 3-18-11-2170-015176

    Sozialhilfe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Der Petent setzt sich dafür ein, dass zusätzliche Anerkennung für Beschäftigte in
    Werkstätten für behinderte Menschen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, nicht den
    Leistungen aus der Grundsicherung gegengerechnet werden.
    Der Petent führt im Einzelnen aus, dass viele Menschen mit Behinderung fleißig
    arbeiten würden – z. T. bis zu 35 Stunden in der Woche – und neben dem
    bescheidenen... plus loin

Das ist unfair gegenüber Menschen mit Schwerbehinderung, die wenig oder gar nicht arbeiten können. Diese sind doppelt benachteiligt. Zum einen durch eine schwerere Behinderung, zum anderen durch die hierdurch gegenüber arbeitsfähigen, da weniger behinderten Menschen geringere Teilhabemöglichkeit. Denn ohne Weihnachtsgeld kann man weder sich selbst noch jemand anderem etwas schenken und keine Weihnacht feiern. Ohne Urlaubsgeld hat man keine Möglichkeit mal das gewohnte Umfeld zu verlassen, sich zu erholen und neue Kontakte zu knüpfen. Beides sind wesentiche Elemente sozialer Teilhabe.

Pas encore un argument CONTRA.

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