Alueella: Saksa

Sozialhilfe - Rücknahme der Reform der Zahlungsmodalität (bzgl. Anrechnung erhöhter Rente auf Grundsicherungsanspruch)

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Tukeva 52 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

52 Tukeva 52 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales anzuweisen, die Reform des Zahlungsmodus für arme Rentner zurückzunehmen, so dass sie noch weniger Geld haben.

Perustelut

Finanziell besonders schlecht gestellte Rentner haben in aller Regel nichts davon, wenn die Renten steigen. Sie erhalten zur Deckung ihres „soziokulturellen Existenzminimums“ zusätzlich Grundsicherung. Steigen die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente, wird der Grundsicherungsanteil in gleichem Umfang verringert. Mehr Geld gibt es nur, wenn die Rentenerhöhung den Ruheständler über das Grundsicherungsniveau erhebt. Für alle anderen Grundsicherungsempfänger aber bleibt unterm Strich alles beim Alten. Das ist für die Betroffenen nicht schön, liegt aber in der Logik von am Bedarf orientierten Sozialleistungen. Weniger logisch erscheint es, wenn Rentenerhöhungen für Grundsicherungsempfänger zu Einkommenseinbußen führen. Genau das aber ist jetzt der Fall. Durch die Rentenerhöhung um 5,95 Prozent zum 1. Juli büßen viele Rentner einmalig Einkommen ein. Zum Aderlass kommt es wegen unterschiedlicher Auszahlungstermine der Rentenversicherung und Sozialämter. Wie alle Rentenempfänger erhalten Rentner, die noch mit der Grundsicherung aufstocken, die gesetzliche Rente nachschüssig, also zum Monatsende für den auslaufenden Monat. Den Grundsicherungsbetrag überweisen die Sozialämter kurze Zeit später zu Beginn des Folgemonats vorschüssig, also für den kommenden Monat. Folglich erhalten die Rentner am 30. Juni ihre gesetzliche Rente in bisheriger Höhe, da die Rentenerhöhung erst zum 1. Juli in Kraft tritt. Am 1. Juli folgt die Zahlung des Grundsicherungsanteils. Der aber war bereits um jenen Betrag gekürzt worden, um den die „nachschüssige“ Rentenzahlung am 31. Juli höher ausfallen wird.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

  • Pet 3-18-11-2170-034355 Sozialhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die erstmals für den Monat Juli gezahlte erhöhte
    Rente nicht auf den Grundsicherungsanspruch für den Monat Juli, sondern erst auf
    den Grundsicherungsanspruch im Monat August angerechnet wird.

    Der Petent legt insbesondere dar, dass die Rentenerhöhung zu 1. Juli eines Jahres zu
    einmaligen Einkommenseinbußen für viele Rentner führen würde. Dies läge an den
    unterschiedlichen Auszahlungsterminen der Rentenversicherung und der Sozialämter.
    Wie alle Rentenempfänger erhielten Rentner,... enemmän

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt