Sozialrecht - Anhebung der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
368 Unterstützende 368 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

368 Unterstützende 368 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte an die Lebensrealität angepasst wird.

Begründung

Da die Ausgleichsabgaben so gering sind, wie sie sind, mit der Begründung, dass die Erhöhung der Ausgleichsabgabe die Klein- und Mittelunternehmen finanziell nicht verkraften können, bleiben die schwerbehinderten Menschen in der Armutsfalle von Hartz 4, weil es für viele Unternehmen günstiger ist, sich freizukaufen als Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Da die Áusgleichsabgaben nicht mehr die Realität des Arbeitsleben wiedergeben ,bitte ich Sie die Ausgleichsabgaben zu erhöhen ,dass es für die Unternehmen lohnen sollte, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-217-001147Sozialrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent wünscht, dass die Ausgleichsabgaben der Unternehmen erhöht werden.
    Der Petent legt dar, dass die Ausgleichsabgaben für Unternehmen so gering seien,
    dass es für diese oft günstiger sei, sich „freizukaufen“, anstatt Arbeitsplätze für
    schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Dies sei unbedingt durch eine Erhöhung der
    Ausgleichsabgabe zu ändern, damit es sich für die Unternehmen lohnt, entsprechende
    Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. So könnten dann mehr Menschen mit
    Schwerbehinderung einen Arbeitsplatz finden... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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