Περιοχή: Γερμανία

Sozialrecht - Anpassung des Regelsatzes für Strom bei Grundsicherung im Alter

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
296 Υποστηρικτικό 296 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Die Grundsicherung im Alter hat im Regelsatz die Stromkosten enthalten. Diese sind schon seit langem nicht mehr ausreichend. Deshalb fordern wir die Anpassung des Regelsatzes auf die tatsächlichen Kosten.Das Budget des Regelsatzes ist vollkommen unzureichend, weil es die Preissteigerungen nur mit sehr großen Verzögerungen an die Bedürftigen weitergibt. Diese müssen aber mit den marktüblichen Preisen leben.Deshalb fordern wir, die Anpassung des Regelsatzes an den marktüblichen Strompreis.

Αιτιολόγηση

Wir fordern eine Anpassung des Regelsatzes auf die tatsächlichen Kosten für Strom. Da wir als Grundsicherungsempfänger dem minimalistischen Versorgungsprinzip unterliegen, hat der Staat auch die Verpflichtung, die Versorgung mit Strom sicherzustellen. Da aber die Regelsätze auf der statistischen Basis von 2008 basieren, sind die im Regelsatz enthaltenen Beträge von Strom wesentlich zu gering. Ein Grundsicherungsempfänger, der Haushaltsvorstand ist, erhält mit Warmwasserversorgung einen jährlichen Betrag für Energie von 473,11 Euro.Dafür sind für den Haushaltsstrom 1554 Kwh und für die Warmwasserversorgung 500 Kwh statistisch vorgesehen. Nimmt man den statistischen Verbrauch und schaut sich am Markt um, so ist es unmöglich einen Stromversorger zu finden, der für den im Regelsatz enthaltenen Geldeswert beliefern kann.Hier einige Beispiele :Die Stadtwerke Flensburg für PLz. 40882 für 576 € 2054 KwhDie Stadtwerke Ratingen für PLz. 40882 für 628,92€ 2054 KwhDie Stadtwerke Düsseldorf für PLz. 40882 für 611,28 € 2054 KwhDie Stadtwerke München für PLz. 40882 für 555,84 € 2054 KwhDie Stadtwerke Remscheid für PLz. 40882 für 657,67 € 2054 KwhDie Stadtwerke Wuppertal für PLz. 40882 für 569,29 € 2054 KwhDie Stadtwerke Erfurt l für PLz. 40882 für 569,40 € 2054 KwhDie Firma Vattenfall für PLz. 40882 für 562 € 2054 KwhDie Firma E.on für PLz. 40882 für 571,41 € 2054 KwhDie Firma RWE für PLz. 40882 für 624 € 2054 KwhHier ist eine Lieferung nur regional möglich:Die Stadtwerke Kempen für PLz. 40882 für 578,31 € 2054 KwhDie Stadtwerke Geldern für PLz. 40882 für 578,31 € 2054 KwhDie Stadtwerke für PLz. 40882 für 654,81 € 2054 KwhDie Stadtwerke Osnabrück für PLz. 40882 für 630,56 € 2054 KwhHier sind noch hunderte Stromversorger aufzuführen, die für die im Regelsatz befindliche Leistung nicht liefern können. Somit liegt der Durchschnittspreis bei den drei Stromversorgern bei 592,58 € und somit entsteht eine jährliche Sozialhilfeunterdeckung von 119,47 €.Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch schon festgestellt, dass die Versorgung mit Energie eine Unterdeckung von 15 % hat. Dieses wurde meines Erachtens bei der Novellierung des Regelsatzgesetzes ausser acht gelassen.Somit sind sicherlich die Energiekosten höher, da ja nach 2054 Kwh die Versorgung nicht eingestellt wird. Vor allem, wenn als Warmwasseraufbereitung ein Durchlauferhitzer mit 18Kw zur Verfügung steht. Dieser ist in den meisten Haushalten verbaut, die Grundsicherungsempfängen auf dem Wohnungsmarkt zu den von den Sozialverwaltungen vorgesehenen Mietpreisen zur Verfügung stehen. Daher sind die statistischen Stromverbräuche zu hinterfragen, ob sie unter diesen Umständen zeitgemäß sind. Dazu kommt noch, dass die statistischen Angaben des Stromverbrauchs aus den achtziger Jahren und von dem kommunalen Energieversorgern stammen. Deshalb fordern wir die Kosten für Strom an die tatsächlichen Kosten anzupassen.

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Νέα

  • Pet 3-17-11-217-054896

    Sozialrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter
    auf die tatsächlichen Kosten für Strom angepasst wird.
    Der Petent führt aus, dass die in der Grundsicherung im Alter enthaltenen
    Stromkosten schon lange nicht mehr ausreichten. Den Preissteigerungen würde nur
    mit großer Verzögerung gefolgt. Hier sei dringend eine Anpassung des Regelsatzes
    an die tatsächlichen Stromkosten notwendig. Der Petent hat bundesweit Strompreise
    ermittelt,... παρακάτω

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