Regione: Germania

Sozialrecht - Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen zur pauschalen Bemessung von Ernährungskosten

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Supporto 24 in Germania

La petizione è stata respinta

24 Supporto 24 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Beiträge in der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) und im Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfsermittlungsgesetz – RBEG) zu harmonisieren, etwa die Beträge im SvEV entsprechend abzusenken.

Motivazioni:

Der Regelbedarf nach dem RBEG in der Fassung vom 22.12.2016 beträgt 394,84 Euro, hiervon sind 137,66 Euro für Nahrungsmittel und Getränke vorgesehen. Der Betrag wird mittels der Daten der EVS ermittelt und gilt bei sparsamen Wirtschaften als ausreichend eine gesunde Vollkost zu finanzieren. Zum 01.01.2017 beträgt der Gesamtregelbedarf 409 Euro. Da der Anteil der Position für Nahrungsmittel und Getränke am Gesamtregelbedarf somit ungefähr 34,86% beträgt, stehen nunmehr etwa 142,60 Euro für die notwendige Ernährung zur Verfügung. Da dieser Betrag als ausreichend gilt, kann durch Einsparen der Ausgaben für Ernährung nicht wesentlich mehr als dieser Betrag gespart werden.Nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) wird einem Arbeitnehmer, der freie Verpflegung erhält diese jedoch in der Fassung der Verordnung vom 21.11.2016 wie folgt als Einkommen angerechnet- für das Frühstück 51 Euro ,- für das Mittagessen 95 Euro und- für das Abendessen 95 Euro.Insgesamt ergibt sich somit eine Anrechnung von 241 Euro, was deutlich über der zu erzielenden Ersparnis liegen dürfte. Die Petition zielt darauf ab, diese Benachteiligung von Arbeitnehmern, die einen Teil ihres Arbeitslohns als Sachleistung erhalten, abzubauen.

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Novità

  • Pet 3-18-11-217-040640 Sozialrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Beiträge in der Verordnung über die
    sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als
    Arbeitsentgelt und im Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften
    Buches Sozialgesetzbuch zu harmonisieren.

    Der Petent führt insbesondere aus, dass in § 2 der Verordnung über die
    sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als
    Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) für vom Arbeitgeber
    zur... avanti

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