Sozialrecht - Umfassende Neuregelungen für die Ausübung einer rechtlichen Betreuung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
136 Unterstützende 136 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

136 Unterstützende 136 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass SGB IX um das Kapitel "Sozialbetreuung" zu ergänzen und die Regelungen zur Betreuung im BGB zur Gänze aufzuheben. Zudem ist eine Sozialbetreuerberufsordnung und eine Sozialbetreuervergütungsordnung zu verabschieden.Es wird gebeten die Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für Justiz und Verbraucherschutz, dem Bundesbehindertenbeauftragten und der Monitoringstelle zur UN-BRK zur Stellungnahme vorzulegen.

Begründung

Die UN-Behindertenkonvention stärkt die Teilhabe-, Autonomie und Freiheitsrechte von Behinderten auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Das Betreuungsrecht muss deshalb als Teil des Sozialrechts zum Inklusionsrecht und Rehabilitationrecht ausgestaltet werden, welches Sozialbetreuung im Regelfall als soziale Diestleistung auf vertraglicher Basis als Sozialleistung ohne Anrechung von Einkommen und Vermögen vorsieht und den Anforderungen der UN-BRK entspricht. Der Beruf des gesetzlichen Betreuers ist zu reformieren und zu professionalisieren, um die unterstützte Entscheidungsfindung im Betreuungsrecht zu ermöglichen, welches in Folge des Vormundschaftsrechts noch justiziell geprägt ist und im Regelfall die Vertretung vorsieht.Um die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Betreuungswesen zu gewährleisten, sind durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tagungen zum Thema "Reform des Betreungswesen im Sinne der UN-Behindertenkonvention und Hochschulausbildung für Betreuer" auszurichten und zu fördern, empirische Sozialforschung im Betreungswesen auszuschreiben und zu fördern und die Gründung von Masterstudiengängen "Sozialbetreuung" durch Universitäten und Fachhochschulen zu fördern. Folgende Fragestellungen sind im Gesetzgebungsverfahren zu klären:1) Wechsel der Zuständigkeit von Justiz zu Arbeit und Soziales2) Definition des Wohl des Betreuten als Förderung der Inklusion, Teilhabe und Rehabilitation3) Betreungsgerichtsbarkeit als Teil der Sozialgerichtsbarkeit4) vermeintliche Abgrenzbarkeit freier Willen und natürlicher Willen als psychiatrische und philosophische Fiktion5) Recht auf Krankheit zur Wahrung von Autonomie und (Entscheidungs-) freiheit6) Keine Betreuung wider Willen7) vertragliche Fundierung von Betreuung, Kostenübernahme durch Verwaltungsakt oder Verwaltungsvertrag (Eingliederungsvereinbarung)8) keine Unterbringung ohne Zustimmung9) keine Zwangsabtreibung10) keine Zwangsterilisation11) Verschmelzung der Berufe PPM-Kraft, Budgetmanager/Budgeassistent trägerübergreifendes Budget und gesetzlicher Betreuer zum Beruf Sozialbetreuer12) Finanzierung von Sozialbetreuung durch trägerübergreifendes Budget unter Einbeziehung von Leistungen der Integrationsämter, der Krankenkasseen, der Rentenkassen und der Pflegekassen ohne Einkommens- und Vermögensanrechnung.13) Gründung von Betreuerkammern für den Freiberuf Sozialbetreuer (Arbeitgebermodell) zur Gewährleistung der Professionalisierung, Fortbildung 14) Etablierung der Sozialbetreuung als akademischer Beruf des Sozialwesens15) Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand -Honorar- statt Pauschalierung, um Spezialisierung auf aufwändige Fälle zu ermöglichen und unterstützende Entscheidungsfindung gewährleisten zu können16) Spesenabrechung neben dem Honorar17) Abrechenbarkeit der Umsatzsteuer zur Gleichbehandlung von Unternehmern und Kleinstunternehmern nach § 19 UStG18) Konzeption eines Ausbildungsberufs "Sozialbetreungsassistent" durch Sozialbetreuungskammer

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4034-004283

    Betreuungsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent bittet um umfassende Neuregelungen für die Ausübung einer rechtlichen
    Betreuung.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass das Sozialgesetzbuch
    (SGB) IX um das Kapitel „Sozialbetreuung“ zu ergänzen und die Regelungen zur
    Betreuung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Gänze aufzuheben seien. Zudem
    fordere er die Verabschiedung einer Sozialbetreuerberufsordnung und einer
    Sozialbetreuervergütungsordnung. Die UN-Behindertenkonvention... weiter

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