Sozialversicherung - Änderung des § 24 SGB IV (Säumniszuschlag)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine Änderung des SGB Viertes Buch § 24 Satz 1 Säumniszuschläge.

Begründung

12 % Zins (bspw.12*1% bei Zahlung 12 Monate nach Fälligkeit) für Säumnis halte ich aufgrund des niedrigen Referenzzinssatzes nicht mehr für angemessen.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-820-034061

    Sozialversicherung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Höhe des Säumniszuschlages für nach Ablauf der Fälligkeit
    entrichtete Sozialversicherungsbeiträge beanstandet.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass wenn man den Säumniszuschlag
    von 1 v. H. pro Monat für nicht entrichtete Beiträge mit 12 Monaten vervielfältige, sich
    ein jährlicher Zinssatz von 12 v. H. ergebe. Ein Zins in Höhe von 12 v. H werde
    aufgrund des niedrigen Referenzzinssatzes nicht mehr für... weiter

Noch kein PRO Argument.

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