Regiune: Germania

Sozialversicherung - Wahlmöglichkeit für Kindertagespflegepersonen beim Status in der Krankenversicherung

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
299 299 in Germania

Petiția este respinsă.

299 299 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich alle Kindertagespflegepersonen auf eigenen Wunsch hin, bei Ihrer Krankenversicherung als "Hauptberuflich tätig" versichern können.

motive

Bei der eigenverantwortlich ausgeübten Kindertagespflege handelt es sich in der Regel um eine selbstständige Tätigkeit. Ihre Gewinne sind im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu versteuern. Kindertagespflegepersonen, die nicht mehr als fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder in der Kindertagespflege betreuen, gelten bis 31. Dezember 2015 nach §§ 10 und 240 SGB V als nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig. Dieses Kriterium bildet das Fundament wonach die Krankenkassen die Kindertagespflegepersonen als „nebenberuflich selbstständig“ einstufen. Hintergrund ist, dass die beitragsfreie Familienmitversicherung ermöglicht werden soll, wenn das maßgebende Gesamteinkommen der Kindertagespflegeperson die Einkommensgrenze derzeit 395 Euro monatlich (Stand 2014) nicht übersteigt. Ist eine Familienversicherung nicht möglich gilt die Mindestbemessungsgrundlage von 921,67 Euro monatlich (im Jahr 2014). Liegt das tatsächliche Einkommen höher als 921,67 Euro, wird das tatsächliche Einkommen zur Festlegung des Versicherungsbeitrages herangezogen. Mit den privilegierten Beiträgen haben Kindertagespflegepersonen keinen Anspruch mehr auf Krankengeld nach § 44 ff SGB V.Dieser Status verwehrt den Kindertagespflegepersonen eine bessere Absicherung für den Krankheitsfall und Mutterschutz. So können sie sich nicht an einer Krankengeldversicherung beteiligen, weil ihre Einstufung – unabhängig von der Höhe des Einkommens - auf die Betreuung von maximal 5 Tageskindern gleichzeitig bezogen wird.Viele Kindertagespflegepersonen haben aus ihrer “Berufung zur Kinderbetreuung“ ein eigenes wirtschaftliches Standbein geschaffen, welches als Zweiteinkommen oder gar als Haupteinkommen die eigene Familie ernährt. Im Resümee sind sie Selbstständige und liegen mit ihrem Einkommen oft über der Mindestbemessungsgrundlage von 921,67 Euro pro Monat. Jedoch behalten die Kindertagespflegepersonen den Status „nebenberuflich selbstständig“. Daher fordern wir, dass alle Kindertagespflegepersonen ihren Status „Hauptberuflich tätig“ oder „Nebenberuflich tätig“ selbst frei wählen können!Mit dem Wahltarif muss der Anspruch auf Familienmitversicherung aufrecht erhalten bleiben, zum anderen muss zur besseren sozialen Absicherung beigetragen werden. Für den Beruf Kindertagespflege!

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știri

  • Pet 2-18-15-820-009446

    Sozialversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich alle
    Kindertagespflegepersonen auf eigenen Wunsch hin bei ihrer Krankenversicherung
    als "hauptberuflich tätig" versichern können.
    Mit der Petition wird für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen in der
    gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Wahlrecht gefordert, dass dieser
    Personengruppe unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder den Status als
    hauptberuflich selbstständig erwerbstätig... mai departe

Niciun argument PRO încă.

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