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Derzeit beginnt die Leinenpflicht für Hunde im gesamten Gebiet der Stadt Rodgau bereits am 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres. Das ist nicht nachvollziehbar, da zu diesem frühen Zeitpunkt keine Brutaktivitäten stattfinden und darüber hinaus auf den Feldern noch flächendeckend Gülle ausgebracht wird, bzw. sonstige landwirtschaftlichen Aktivitäten stattfinden. Weiterhin ist anzumerken, dass es in den angrenzenden Kommunen entweder gar keine oder eine später beginnende Leinenpflicht gibt. Wir bitten daher um eine Überprüfung der Notwendigkeit dieser Maßnahme, bzw. zumindest um eine Verkürzung, sprich späteren Beginn, da dies uns Hundehalter doch sehr einschränkt. Als alternativer Beginn wird der 15. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgeschlagen.
Indoklás:
Einschränkung der Bewegungsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechtes von Mensch und Tier.
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2019. 05. 25. -on,-en,-ön,-án,-énLiebe Unterstützende,
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