Regiune: Germania

Sprengstoffrecht - Änderung des Sprengstoffgesetzes im Hinblick auf Natur- und Tierschutz

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
345 345 in Germania

Petiția este respinsă.

345 345 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Sprengstoffgesetz bzw. die entsprechenden Verordnungen geändert werden. Insbesondere das Recht von anerkannten Pyrotechnikern, Feuerwerke in Wohngebieten nur anzumelden, muss im Interesse des Gesundheits- und Lärmschutzes beseitigt werden. Der Gesetzgeber muss Belange des Lärm- und Naturschutzes in das Sprengstoffgesetz integrieren. Feuerwerke in der Brutzeit und in der Nähe von Naturschutgebieten sollten gesetzlich verboten werden.

motive

Von Pyrotechnikern angezeigte Feuerwerke nehmen in Wohngebieten immer mehr zu. Das Sprengstoffgesetz bietet den Kommunen kaum Möglichkeiten die so genannten angezeigten Feuerwerke zu beschränken. Anerkannte Feuerwerker benutzen zudem nicht das übliche Silvesterfeuerwerk der Klasse 2, sondern gleich höhere Klassen, die wesentlich lauter sind und mehr Feinstaub produzieren. Die Belastungsgrenze ist in manchen Wohngebieten, wie z.B. in Berlin Blankenburg, längst erreicht. Es gibt diverse Berichte über verlassene Störchennester nach Feuerwerksveranstaltungen. Aber auch andere Tiere werden massiv gestört.

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știri

  • Pet 1-17-06-7112-041655Sprengstoffrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung des Sprengstoffgesetzes im Hinblick auf das
    Abbrennen von Feuerwerk gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass von
    Pyrotechnikern angezeigte Feuerwerke in Wohngebieten immer mehr zunehmen
    würden. Das Sprengstoffgesetz biete den Kommunen kaum Möglichkeiten, die so
    genannten angezeigten Feuerwerke zu beschränken. Anerkannte Feuerwerker
    würden darüber hinaus nicht das übliche Silvesterfeuerwerk der Klasse 2, sondern
    gleich höhere Klassen verwenden,... mai departe

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