Région: Allemagne

Sprengstoffrecht - Änderung des Sprengstoffgesetzes sowie Verkaufsregelung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Soutien 18 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

18 Soutien 18 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das aktuelle Sprengstoffgesetz zu überarbeiten und darin auch Bodeneffekte mit einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) von X (z. B. 2) Gramm Blitzknallsatz (BKS) zuzulassen.

Raison

Im Moment ist im Sprengstoffgesetz der Einsatz von "modernem Schwarzpulver" ,auch bekannt als Blitzknallsatz BKS, in Batteriefeuerwerk gestattet. In Bodenfeuerwerk jedoch verboten.Hier liegt ein sehr hohes Gefahrenpotential alleine darin, dass viele Heranwachsende diese Batterien wieder zerlegen, um an die einzelnen Knallkörper zu kommen. Weiterhin ist der Wunsch solche Knallkörper zu zünden in der Bevölkerung sehr verbreitet (was sich jedes Jahr zu Silvester zeigt). Es besteht eine große Nachfrage, welche im nahen europäischem Ausland (Polen, Tschechien) befriedigt wird. Jeder Einkauf dort ist nach dem Sprengstoffgesetz sofort eine STRAFTAT und wird entsprechend geahndet. Ein Einkauf in ist für Inhaber eines Pyrotechnikerscheines jedoch problemlos möglich. Diese dürfen offiziell im Ausland einkaufen und importieren. Weiterhin ist für diese auch ein Einkauf über Versandportale oder auf Pyrobörsen in Deutschland problemfrei möglich. Dies soll aufzeigen, dass die Ware an sich so oder so in Deutschland zu bekommen ist.Dieser illegale sowie auch der legale "Schmuggel" und der daraus entstehende Schwarzmarkt sowie etliche Strafverfahren seitens der Schmuggler oder wegen Besitzes dieser Knallkörper könnten vermieden werden.In diesem Zusammenhang kann gleich der Erwerb der Knallpatrone 15 mm für Schreckschutzwaffen überdacht werden. Diese unterliegen nahezu denselben Beschränkungen (können allerdings sogar von Obstbauern legal erworben werden, wenn Ihnen der Bedarf seitens einer Behörde bestätigt wurde) und der Besitz führt jährlich zu etlichen Strafverfahren.Mein Vorschlag:Legalisierung KLEINER Knallkörper mit BKS (z. B. bis 2 Gramm) wie Sie jetzt ohnehin in Batterien verschossen werden.Die Abgabe dieser Neuen Klasse Knallkörper an Personen ab 21 J. (oder mehr) beschränken.Alternativ: Einführung eines kleinen Pyroscheines, welcher in einem Tageskurs bei der Polizei/Feuerwehr erworben werden kann und zum Kauf berechtigt.

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