Κοινωνική πολιτική

Staatliche Anerkennung des Bachelor of Social Work der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Landesregierung Nordrhein-Westfalen
3.141 Υποστηρικτικό 2.784 σε Βόρεια Ρηνανία-Βεστφαλία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
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  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte im Gesetzesentwurf „über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen (Sozialberufe-Anerkennungsgestz - SobAG)“ eine Neuregelung zur Anerkennung der oben genannten Berufsstände treffen. Während die inländische Hochschulausbildung bereits darauf angepasst ist, bringt dieser Gesetzesentwurf erhebliche Probleme für Studierende, die ihren Abschluss im Ausland absolviert haben.

Die staatliche Anerkennung ist für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine Unerlässlichkeit hinsichtlich der Möglichkeiten der Berufsausbildung. Wird diese nicht erteilt, fallen etliche Möglichkeiten weg und es entsteht eine Chancenungleichheit im Vergleich zu gleichqualifizierten Berufskollegen, welche die Anerkennung ausgehändigt bekommen haben.

Diese Petition bezieht sich konkret auf das Schicksal von Studierenden und Ehemaligen des Teilzeitstudiengangs Sozialpädagogik (SPH) an der Hochschule von Arnheim und Nimwegen / Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN). Die Landesregierung NRW stellt für die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen mehrere Faktoren auf. Der Streitpunkt unter diesen Faktoren sind die zu vermittelnden Rechtskenntnisse. Diese sollen über einen Mindestumfang von 300 Stunden vermittelt werden und die gängigen Standards des deutschen Sozialrechts berücksichtigen. Dies mag für die theoretische Ausbildung der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen durchaus seine Berechtigung haben – schließlich ist der versierte Umgang mit den entsprechenden Rechtsstandards ein Teil des Tagwerks der Sozialen Arbeit.

An dieser Stelle entsteht jedoch für oben genannte Personen ein Problem. Der Unterricht der HAN erstreckt sich über vier Jahre und bietet dadurch mit acht Semestern und einem Praxisteil, der sich über die komplette Studienzeit erstreckt, ein sehr umfangreiches und fachlich fundiertes Studium. Für die Erlangung des entsprechenden Bachelor-Abschlusses werden in Deutschland lediglich sechs Semester Hochschulstudium vorgeschrieben. Der in den Niederlanden erworbene Bachelor-Abschluss ist durch die Bologna-Beschlüsse international anerkannt und berechtigt zur Ausübung des Berufs, auch im Ausland.

Dadurch, dass sich der Standort der Hochschule in den Niederlanden befindet, wurde in der Ausbildung jedoch kaum Wert auf eine Ausbildung in deutschem Recht gelegt, obwohl dies häufig von den Studierenden eingefordert worden war. Die Studierenden bekamen zwar in den letzten Jahren die Möglichkeit, an einem freiwilligen Rechtsmodul teilzunehmen – jedoch konnten dadurch nur unter bestimmten Umständen fünf Creditpoints (ECT) erlangt werden. Diese ECT reichen jedoch nicht aus, um die Anforderungen zu erfüllen. Für die Studierenden und die Hochschule selbst bestand jedoch bisher kein Problem durch diese Tatsache der Unterrichtung, da der bisherige Vorgang zur staatlichen Anerkennung des Studiums Hochschulsache gewesen ist. Oft reichte ein Praxissemester aus.

Mit dem nun bestehenden Gesetzesentwurf hat sich die Lage jedoch geändert. Nun gibt es landesweit gültige Regelungen, denen das Studium der Sozialpädagogik an der HAN bisher nicht entspricht. Für die neu beginnenden Studiengänge ist der Rechtsunterricht bereits in das Curriculum aufgenommen worden – für die aktuellen auslaufenden Jahrgänge gibt es diese Lösung nicht.

Das bedeutet, dass durch den plötzlichen Druck der Landesregierung zwecks eines einheitlichen Vorgehens neue Auflagen für die Studierenden und Ehemaligen gelten. Sie sollen die Rechtskenntnisse nachholen wodurch zusätzlicher Aufwand in Form von Kosten und Zeit auf diese Personen zukommen wird.

Diesem Druck wollen wir uns nicht hingeben. Durch das intensive Studium und die fortlaufende Praxistätigkeit sind wir mindestens genauso gut qualifiziert wie unsere Kommilitonen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen. Nun soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die letzten Endes auf dem Rücken der Studierenden und Ehemaligen ausgetragen wird. Aus diesem Grund fordern wir die staatliche Anerkennung und Akkreditierung des Abschlusses der betroffenen Studienjahrgänge ohne rechtliche Konsequenzen und Schwierigkeiten für die Betroffenen. Für eine solch gravierende Gesetzesänderung müssen Übergangslösungen geschaffen werden, die in diesem Fall schlicht nicht existieren. Jedoch kann nur mittels eines Kompromisses dafür Sorge getragen werden, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten Personen, Organisationen und Parteien berücksichtigt werden.

Αιτιολόγηση

Die staatliche Anerkennung ist ein wichtiges Gütesiegel für Soziale Arbeit. Nur wenn wir die Möglichkeit bekommen, unseren Abschluss zu akkreditieren, können wir dieses formelle Qualitätsmerkmall offiziell erfüllen. Dadurch, dass die Regelungen nun in genannter Form verändert werden sollen, entsteht für uns ein erheblicher Nachteil, der nur mit viel Mühe und Aufwand auszugleichen ist. Aus diesem Grund setzen wir uns für die staatliche Anerkennung aller betroffenen Studierenden und der bereits ausgebildeten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ein und fordern die staatliche Anerkennung.

Doch ohne Unterstützung können wir dieses Ziel kaum erreichen. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte teilen sie diese Petition in den sozialen Netzwerken und erzählen Sie ihren Freunden davon. Wir benötigen so viele Unterschriften wie möglich, um ein Zeichen setzen zu können.

Für eine Stellungnahme der CDU in NRW, zurzeit Oppositionspartei im Landtag, klicken Sie bitte auf folgenden Link – diese hat besagten Gesetzentwurf bereits abgelehnt:

https://www.cdu-nrw-fraktion.de/gesetz-ueber-die-staatliche-anerkennung-von-sozialarbeiterinnen-und-sozialarbeitern.html

Wir bedanken uns herzlich bei allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern für die Unterstützung!

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας

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"Wer vergisst, dass Bildung im Kern nicht die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten bedeutet, sondern das selbstbestimmte Aneignen und Gestalten der Welt durch begreifen, ist nur ein schlechter Sozialtechniker. Es geht um Erziehung, um Motivation, auch um alltagskulturelle Werte und Fähigkeiten, um Mobilität und die Ermunterung, etwas zu unternehmen und soziale Bindungen einzugehen. Freie Entfaltung der Persönlichkeit heißt, sein Leben nach eigenen Plänen zu entwerfen und über den richtigen Lebensentwurf einen Diskurs zu führen, der den anderen weder bevormundet noch mundtot macht."

Ich bin gegen die Petition, und zwar aus folgenden Gründen: -Die staatliche Anerkennung ist mittlerweile lediglich für die im direkten Zusammenhang mit der Justiz stehenden Arbeitsfelder, in der Psychiatrie und dem ASD notwendig. In all diesen Arbeitsfeldern besteht eine hohe Eingriffsintensität und bedeutet imZweifel, dass eingriffe rechtlich legitimiert werden müssen, Abwägungen vorgenommen etc. Es darf nicht sein, dass Menschen ohne jegliche Rechtskenntnis in diesen Arbeitsfeldern arbeiten können. wer Recht anwenden soll, muss dieses auch kennen und eben auch belegen.

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