Regione: Bavarija
Socialinė apsauga

Staatliche Anerkennung für Heilpädagog*innen (B.A.) in Bayern

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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Carolina Trautner, sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Familie, Arbeit und Soziales,

beschließen Sie die staatliche Anerkennung für Absolvent*innen des Studiengangs Heilpädagogik B.A.!

Erweitern Sie das Bayerische Sozial- und Kindheitspädagogengesetz (BaySozKiPädG)[1] um den staatlich anerkannten Abschluss des Bachelorstudiengangs Heilpädagogik!

Gerade in der aktuellen Zeit wird immer wieder betont, dass systemrelevante Berufe - darunter auch pflegerische und pädagogische Berufe - mehr wertgeschätzt werden sollen. Ein systemrelevanter Beruf ist eindeutig auch der des Heilpädagogen / der Heilpädagogin.

Besonders angesichts der UN Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat und der dadurch zunehmend wichtigeren Bedeutung von Inklusion in unserer Gesellschaft, werden Heilpädagog*innen auf jeden Fall gebraucht.

Heilpädagog*innen setzen sich für eine gleichberechtigte, ganzheitlich- und ressourcenorientiere Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft ein. Ihre professionelle Qualifikation für diese Arbeit erhalten sie durch die Ausbildung an einer Fachakademie oder durch das Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.

In Bayern gibt es schon länger die Möglichkeit der Ausbildung zum Heilpädagogen / zur Heilpädagogin an einer Fachakademie. Seit dem Wintersemester 2017/ 2018 gibt es außerdem den grundständigen Vollzeitstudiengang an der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN), den meine Kommiliton*innen und ich derzeit absolvieren.

Ärgerlicherweise sind wir aktuell nicht berechtigt mit dem Abschluss unseres Studiums die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ bzw. „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ zu führen, obwohl der Studiengang an sich akkreditiert ist.

Bayern ist das einzige Bundesland, das die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ mit erfolgreichem Bachelorabschluss nicht verleiht. Dies hat weitreichende negative Konsequenzen für uns.

Die Zeit für die staatliche Anerkennung drängt, da bereits im März 2021 die ersten Studierenden des Studiengangs Heilpädagogik B.A. an der EVHN ihr Studium abschließen werden. Deshalb bitten wir Sie: Ändern Sie das Gesetz jetzt!

Priežastis

Unsere Anstellungsmöglichkeiten und Aussichten auf einen Arbeitsplatz sind ohne staatliche Anerkennung deutlich eingeschränkt. Offizielle rechtliche Regelungen besagen zwar, dass wir mit unserem B.A. Abschluss auch ohne staatliche Anerkennung • als Fachkräfte der sozialen Betreuung in Pflegeeinrichtungen und als pädagogische Fachkräfte für die Gruppenleitung bzw. den Gruppendienst in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Ministerielles Schreiben StMGP vom 12.03.2019, G43f-G8300-2018/789-13) und • in der Heimerziehung (stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) im Gruppendienst (Ministerielles Schreiben StMAS vom 04.02.2019, IV3/6513.05-1/510)arbeiten dürfen.

Jedoch ist es in der Realität so, dass wir bei der Bewerbung auf eine Stelle in einer Einrichtung in diesen Arbeitsfeldern eine unverhältnismäßig hohe Konkurrenz haben durch Bewerber*innen mit dem B.A. in Heilpädagogik und der staatlichen Anerkennung des Berufsabschlusses aus anderen Bundesländern und außerdem durch Bewerber *innen, die ihre staatliche Anerkennung durch die Ausbildung an einer Fachakademie bekommen.

Zahlreiche Einrichtungen haben uns bestätigt, dass unsere Chancen eine Stelle zu bekommen deutlich geringer sind, als bei unseren Kolleg* innen, die staatlich anerkannte Heilpädagog*innen sind.

Des Weiteren können wir ohne staatliche Anerkennung in einigen klassischen heilpädagogischen Berufsfeldern wie beispielsweise der Kinderbetreuung, der Frühförderung, der Diagnostik oder der Teilhabeplanung in öffentlichen Einrichtungen überhaupt nicht als Fachkraft tätig sein. [2] Generell ist es für uns ohne diese Berufsbezeichnung sehr erschwert in öffentlichen Einrichtungen unter staatlicher Trägerschaft zu arbeiten.

Bayern ist das einzige Bundesland, indem der B.A. Heilpädagogik nicht mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss verbunden ist. Dadurch ist zudem unser Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes und Wohnortes stark eingeschränkt, da eine Einstellung in einem anderen Bundesland in der Realität für uns nahezu unmöglich ist.

Diese Gründe machen deutlich, warum die staatliche Anerkennung unseres Berufsabschlusses essenziell für uns ist.

Unseres Erachtens sind wir berechtigt diese staatliche Anerkennung zu bekommen, da wir durch das Studium alle Qualifikationen bekommen, die im Fachqualifikationsrahmen Heilpädagogik des Berufs- und Fachverband Heilpädagogik e.V. aus dem Jahr 2014 vorgesehen sind. Dieser Fachqualifikationsrahmen basiert auf Kriterien, die im Rahmen des Bologna-Prozesses festgelegt wurden, um international vergleichbare Qualitätskriterien zu garantieren. Außerdem bereitet er Studierende der Heilpädagogik auf eine Arbeit im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention vor. [3]

Das Besondere an unserem Bachelorstudiengang an der EVHN ist, dass wir Studierenden die Möglichkeit haben, zwischen den beiden Schwerpunkten Heilpädagogische Diagnostik und Konduktive Förderung zu wählen und somit einen besonderen Fokus innerhalb unseres Studiums zu setzen. Auch die Ausbildung in beiden Schwerpunktbereichen ist möglich für uns. Die EVHN die einzige Hochschule für angewandte Wissenschaften, an der durch das Heilpädagogikstudium zugleich Wissen und praktische Kompetenzen in der Konduktiven Förderung nach András Petö vermittelt werden. [4]

Wir Studierende der Heilpädagogik an der EVHN sind somit sehr gut qualifizierte Fachkräfte, die unbedingt eine staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses benötigen, damit wir in heilpädagogischen Arbeitsfeldern arbeiten und somit wertvolle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ihr Umfeld leisten können.

[1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySozKiPaedG/true

[2] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVKiBiG-16?hl=true

[3] https://fbt-hp.de/themen/fachqualifikationsrahmen/

[4] https://www.evhn.de/sites/default/files/media/downloads/2017-09-11_spo_hp_einvernehmenserteilte_massgabenumgesetzte_fassung.pdf

Dėkojame už palaikymą

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žinios

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Ganz herzlichen Dank für die zahlreiche Unterstützung! Ich habe die Petition vor einigen Wochen im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingereicht. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie wird die Petition in seiner Sitzung am 29.10. ab 9:15 Uhr behandeln. Diese Sitzung ist öffentlich und kann live mitverfolgt werden über www.youtube.com/user/Bayern-Landtag. Über das Ergebnis werde ich selbstverständlich zeitnah berichten.

    Herzliche Grüße
    Rebekka Meurer

diskusijos

Wir brauchen in unserem vereintem Land endlich auch vereinte Richtlinien, Vorgaben und Gesetze, die für alle und jeden gelten, egal welchen Wohnort oder Ausbildungstätte wir haben/hatten! Ein vereintes Deutschland mit 16 Ländern wird nie wirklich vereint sein, wie wir in diesen Corona-Zeiten wieder erleben müssen. Ein Umdenken sollte nun endlich 2020 stattfinden, wenn nicht jetzt, wann dann? Bitte helft auch bei dieser Petition mit (Link unten). Therapiehunde gibt es auch unter "Listenhunde", Ausbildung und Arbeiten ist somit weiter eingeschrenkt und schwer. Danke an alle Unterzeichner*innen

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

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