Dierenwelzijn

Staatliche Förderung von Gnaden - bzw. Lebenshöfen

Petitie is gericht aan
Umweltministerium
2.086 Ondersteunend

Handtekeningeninzameling voltooid

2.086 Ondersteunend

Handtekeningeninzameling voltooid

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang:

Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).

Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."

Der Gesetzgeber formuliert also klar, dass Tiere geschützt werden müssen !

In der Regel sind es die im Tierschutz ehrenamtlich Tätigen, die es in Not geratenen Tieren ermöglichen ein art - und tiergerechtes Leben zu führen. Das ist aus Sicht der Ambition absolut zu begrüßen.

Allerdings wird es problematisch wenn es um die Finanzierung von sog. Gnaden - bzw. Lebenshöfen sowie Tierasylen geht. Hierfür gibt es grundsätzlich weder Unterstützung aus öffentlicher Hand noch andere Förderungen.

Der Staat läßt die Tierfreunde, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit bewerkstelligen im Allgemeinen im Regen stehen,

obwohl er zum Betreiben eines Gnaden - bzw. Lebenshofes in einem nicht unerheblichem Maße, neben der alltäglichen Arbeit, mehrere bürokratische und administrative Hürden aufbürdet.

Die Empathie der Tierfreunde hat der Staat sehr wohl gut in Gesetzen und Verordnungen eingeordnet, reglementiert und bedingt.

Hierzu nur einige Beispiele:

Sogenannte Nutztiere ( Schafe, Ziegen, Hausschweine, Rinder, Gefügel ) müssen auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen in Bestandslisten bei der Landwirtschaftkammer sowie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.

Laut Gesetz müssen Nutztieren Ohrmarken angebracht werden. Impftermine müssen eingehalten werden.

Bei Pferden sind Equidenpässe Vorschrift.

Der Gnaden - bzw. Lebenshof muss beim Veterinäramt angemeldet werden.

Ein Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG ist notwendig um Tiere ordnungsgemäß zu pflegen und zu versorgen. Lehrgänge in Tierhygiene, Seuchenschutz, Tierheilkunde und allgemeine Gesetzeskunde sowie betreibswirtschaftliche Kenntnisse sind von großem Nutzen.

Wird der Gnaden - bzw. Lebenshof als eingetragener Verein geführt, so sind notarielle Formalien notwendig, z.B. die Eintragung im Vereinsregister mit Erstellung einer Satzung sowie evtl. im Handels- und Gewerberegister mit Einholung einer Betriebsnummer ( ab einem bezahlten Mitarbeiter ).

Auch Aufnahmestellen von Vereinen für "entlassene" Labortiere sollten staatlich unterstützt werden.

Helfer sollten unfallversichert, Tiere haftpflichtversichert sein.

Bei gemeinnützigen Vereinen sind beim Finanzamt periodisch Steuererklärungen abzugeben und die Buchführung einzureichen sowie Mitgliederlisten zu führen.

Beim Geländeankauf sind neben dem Grundstückspreis die Grunderwerbssteuer als auch die jährliche Grundsteuern fällig. Nachbarschaftliche Regelungen sind zu beachten.

Bei aller Notwendigkeit, all dies bleibt den Ehrenamtlichen, die sich moralisch verpflichtet fühlen in Not geratenen Tieren - oftmals aus der Nutztierhaltung - zu helfen, nicht erspart und verursacht eine Menge Kosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, woran der Staat selbst noch verdient.

Die finanziellen Mittel für all diese Kosten werden größtenteils aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden zusammengebracht mit denen also Grund und Boden, Futter- und Personalkosten, Gerätschaften, Zäune und Weideunterstände, tierärztliche Tätigkeiten sowie Werbung und Marketing bezahlt werden.

Reden

Warum fördert der Staat den Tierschutz auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen finanziell nicht, wenn er doch gleichzeitig in großem Umfang von den Tierschützern fordert ? Gnaden - bzw. Lebenshöfe sind für Amtsveterinäre oftmals die einzige Möglichkeit beschlagnahmte Tiere aus schlechter Haltung bzw. sog. Nutztiere ordnungsgemäß unterzubringen.

Im Vergleich zu staatlichen Förderungen in anderen Bereichen, z.B. Sport - und Kultur, würde es sich zudem um sehr übersichtliche Beträge handeln.

Gehen wir mal von 2.000 Gnaden - bzw. Lebenshöfen bundesweit aus. Würde jeder Hof 4.000 Euro Zuschuss jährlich bekommen, wäre dies eine staatliche Förderung von allemal 8 Millionen Euro - ein kleiner Betrag im Bundeshaushalt bzw. den Länderhaushalten.

Mit dieser Petition fordern wir eine unbürokratische Förderung von Gnaden - und Lebenshöfen über die Umweltministerien der jeweiligen Länder.

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Nieuws

Milliarden Euros fließen jährlich in die zerstörerische Massentierhaltung. Damit muss endlich Schluss sein ! Gnaden - und Lebenshöfe müssen zukünftig staatlich unterstützt werden !

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