Socialinė apsauga

Stärkung, Anerkennung und Erhalt der Heilerziehungspflege

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Peticija adresuota
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
1 393 Palaikantis 750 in Brandenburgas

Peticija nebuvo patenkinta

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  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2020-06-17
  4. Dialogas
  5. Baigta

Problembeschreibung:

Laut Teilhabebericht 2017 ist eine Krise in der Betreuung von Menschen mit Behinderung erreicht, ein Heilerziehungspflegenotstand wird explizit dargestellt. Folgende Zahlen belegen das aus Sicht der Ausbildungsabsolventen, die den Ernst der Situation widerspiegeln: 2010 wurden 554 Absolventent innen mit staatlicher Anerkennung aus der Ausbildung entlassen. Diese Zahl hat sich bis 2015 fast halbiert auf 249 Absolventinnen (Landesamt für Soziales und Versorgung. In: Brandenburger Sozialindikatoren 2016). Die Quote sinkt weiter. Dem gegenüber stehen benötigte Fachkräfte für eine gestiegene Anzahl an Nutzer innen von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten (§ 45 b; Absatz 1, Nr. 4 SGB XI). 2012 waren es 4687 Nutzerinnen und 2014 gab es 5066 Nutzer *innen, Tendenz steigend (ebd.) Insbesondere wird der Fachkräftemangel in den stationären und ambulanten Einrichtungen in der Eingliederungshilfe und Pflege von Menschen mit Behinderung deutlich. Die Anzahl der Standorte, die Menschen mit Behinderung betreuen, stieg ebenfalls: von 205 Standorten im Jahr 2014 auf 232 Standorte im Jahr 2016 (ebd.)

Konsequenzen dieser Krise:

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung nicht mehr ausreichend adäquat in ihren individuellen Anforderungen gefördert werden können. Menschen in behindernden Lebenssituationen in ihrem Ziel zu unterstützen, die individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtige Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu fördern (§ 90 SGB IX), kann ausschließlich durch eine Fachkraft - der Heilerziehungspflege - gewährleistet werden. Deswegen bedarf es „qualifizierter Assistenzleistungen“, die nur durch einen HEP geleistet werden können. (§ 78 (2) Satz 3 SGB IX). Anhand der derzeitigen Entwicklung ist dieses jedoch nicht mehr möglich und wird zukünftig keinerlei Umsetzung mehr finden.

Priežastis

Die Fachschulausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger *in (HEP) muss ein präsenter Bestandteil der brandenburgischen Bildungslandschaft bleiben, um Menschen mit Behinderung eine würdevolle, ganzheitliche und bedürfnisorientierte Teilhabe zu ermöglichen. Die Umsetzung der nun seit zehn Jahren in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention und des neuen Sozialgesetzbuches IX (hier: BTHG) ist unabdingbar mit der Sicherung der Fachschulausbildung HEP verbunden.

Unsere Ziele:

Es bedarf gemeinsamer Anstrengung von Politik, Fachverbänden und Trägern der Behindertenhilfe und der Selbstvertretungen von Menschen in behindernden Lebenssituationen, die Attraktivität des Berufsbildes HEP zu reaktivieren und zu erhalten. Die Problematik der schwindenden Zahlen von Fachschülerinnen im Vergleich zu steigenden Bedarfen in den Berufs- und Handlungsfeldern der Eingliederungshilfe erfordert eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit - besonders durch die Politik - um das gesellschaftliche Interesse für dieses Berufsbild zu mobilisieren. Der Stellenwert der Ausbildung muss der Gesellschaft transparent sein. Nach Beendigung der Ausbildung erhält der Fachschulabsolventin der Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger *in den DQR/EQR 6 (Deutscher/Europäischer Qualifikationsrahmen) und hat somit einen gleichwertigen Abschluss im Vergleich zu anderen Fachschulausbildungen (z.B. FS Sozialpädagogik).

Unsere Forderungen und notwendige Maßnahmen:

  1. Die Heilerziehungspfleger*in ist bedingungslos als Fachkraft in der Betreuung, Bildung, Teilhabe und Pflege von Menschen mit Behinderung aller Altersstufen anzuerkennen (vgl. Qualifikationsprofil HEP der BAG e.V. 2018 S. 4) und dementsprechend zu honorieren.

  2. Wir erwarten die flächendeckende Anerkennung der Arbeitsfelder, wodurch sich die Attraktivität des Berufes erhöht.

  3. Die gesellschaftliche Anerkennung des Berufsbildes HEP gelingt nur durch eine öffentliche Debatte, die auf die Bedeutung des Berufsbildes fokussiert.

  4. Politik und Gesellschaft, müssen durch Gewährleistung medialer Präsenz verpflichtend dazu beitragen.

  5. Es ist notwendig, gemeinsame neue Rahmenrichtlinien unter Einbeziehung des durch die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V.“ (BAG HEP e.V.) erstellten Qualifikationsprofils (2018) für die Ausbildung staatlich anerkannte Heilerziehungspflege zu erstellen. Dabei müssen die erarbeitenden Kommissionen durch Lehrkräfte der Fachschulen sowie Praxisanleiter*innen verschiedenster Träger unterstützt werden.

  6. Die Personalverordnungen der einzelnen Träger müssen in Hinblick auf die Anerkennung der Heilerziehungspfleger *innen als Fachkraft überarbeitet werden. Exemplarisch gibt es zurzeit in der KITA – Personalverordnung des Landes Brandenburg folgenden Widerspruch: Laut § 9, Absatz 3 gilt der HEP als Fachkraft für die Arbeit mit Kindern mit einem Förderbedarf gemäß § 53/54 SGB XII und muss entsprechend den anderen pädagogischen Fachkräften gleichgestellt werden. In der Praxis jedoch gilt er als Nichtfachkraft.

  7. Wir fordern eine ähnliche Initiative wie das Pflegepersonalstärkungsgesetz für das Berufsbild Heilerziehungspflege.

  8. Notwendig ist eine Ausbildungsvergütung für die HEP – Ausbildung an Fachschulen orientiert am Gute-KITA-Gesetz von März 2019.

  9. Bildungsgutscheine für Teilzeitausbildung HEP sollten ähnlich wie in der Sozialpädagogik (FS) zur Verfügung stehen.

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žinios

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Das Schreiben des Landtags finden Sie im Anhang.

    Freundliche Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 465/7 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Brandenburg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

diskusijos

Ich habe diese Ausbildung gerade Berufsbegleitend absolviert und habe diese auch selber finanziert, was im Grunde schon eine Frechheit ist, da die Ausbildung zur Erzieherin oder Altenpflegerin mich nichts gekostet hätte. Leider werde ich weiter in Berlin arbeiten, da in Brandenburg die Bezahlung noch immer viel zu gering ist. Das muss sich ändern.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

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