Alueella: Thüringen

Stärkung des ländlichen Raumes in Thüringen - Verhinderung der Abwanderung aus lebendigen Orten

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
79 Tukeva 79 sisään Thüringen

Vetoomus on poistettu alustalta

79 Tukeva 79 sisään Thüringen

Vetoomus on poistettu alustalta

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Es sollen Grundlagen durch Anpassung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 geschaffen werden, so dass die Bevölkerung ländlicher Regionen Wohnraumperspektiven erhält und nicht abwandert:

  1. Einfache Möglichkeiten für Thüringer Gemeinden Bauland auszuweisen. Dabei müssen die Genehmigungshürden deutlich gesenkt, die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
  2. Bereitstellung von Konzepten für die Umnutzung / Abriss alter Bausubstanz wie ehemalige Bauernhöfe.

Die Thüringer Städte und Dörfer brauchen Zukunftsaussichten. Der Erhalt der Kulturlandschaft ist wichtig und richtig, aber den Erhalt der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur um jeden Preis bei allen Thüringer Gemeinden Vorrang vor zukunftsgerichteter Dorf- und Stadtentwicklung zu stellen, ist rückwärtsgewandt und führt zudem zu Missverständnissen bei diversen Genehmigungsverfahren.

Die Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2015 sollen zu Gunsten einer fairen Behandlung der Wachstumsmöglichkeiten im ländlichen Raum angepasst werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Diese Petition richtet sich allgemein gegen die aktuellen Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025, die eine Schwächung des ländlichen Raumes zur Folge haben.

Ein Beispiel sei genannt:

im Punkt 1.2.1 heißt es: "Die Thüringer Kulturlandschaft soll in ihrer Vielfalt und Maßstäblichkeit von Siedlung und Freiraum erhalten und zur Stärkung der regionalen Identität und Wirtschaftskraft weiterentwickelt werden. Beeinträchtigungen der historisch gewachsenen polyzentrischen Siedlungsstruktur mit ihren Städten und Dörfern sowie deren unverwechselbaren Kulturdenkmalen als wichtige Elemente der Kulturlandschaft sollen vermieden werden."

Dabei wird der zweite Teil des Absatzes in der Praxis bei den Entscheidungsträgern zu hart ausgelegt.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Landesregierung 4. Juli 2014 Wie wird die Petition begründet? Dem ländlichen Raum muss zwingend mehr Beachtung geschenkt und dem Mangel an Bauland entgegenwirkt werden. Das Potenzial für Bauland ist gegeben.

Laut Aussage der zuständigen Stellen im Landesverwaltungsamt Weimar besteht keine Möglichkeit für die Schaffung von Bauland für Eigenheime in kleinen Kommunen, wenn dieses nicht für den Eigenbedarf der Gemeinde vorgehalten wird. Warum? Potenzielle Interessenten können das nicht nachvollziehen. Die Frage bleibt unbeantwortet. Selbst für den Eigenbedarf gibt es fast keine Möglichkeiten Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Wenn, dann sind nahezu unüberwindbare bürokratische Hürden gegeben bzw. sind die Antragsteller dem Ermessen der SachbearbeiterInnen ausgeliefert.

In vielen Fällen fehlt den Gemeinden das Kapital einen Flächennutzungsplan aufzustellen und fortfolgend einen Bauplan in Auftrag zu geben. Ein Teufelskreis, denn die Einwohnerzahl der Gemeinden ist Bemessungsgrundlage für den Haushaltsplan. Die Infrastruktur und die zu verwaltenden Flächen bleiben gleich, die Kosten dafür lassen sich nicht mit sinkenden Einwohnerzahlen auf Dauer auffangen. Insgesamt entsteht der Verdacht, dass mit aller Macht versucht wird, den Zuzug in die ohnehin schon mit mangelndem Wohnraum geplagten Wachstumsregionen zu erzwingen. Den Menschen, die gerne auf dem Lande wohnen wollen, sollte diese Möglichkeit nicht verwehrt werden. Mit den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms werden erheblich die Möglichkeiten, die eine Kommunale Selbstverwaltung nutzen kann, beschnitten.

Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Ja, die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025, um der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenzuwirken. Es müssen klare Vorgaben formuliert werden, dass den Gemeinden einfache, unbürokratische Möglichkeiten zur Baulandausweisung eingeräumt werden können. Zum Beispiel darf nicht in jedem Falle der Charakter des Ortes einen so hohen Stellenwert zugemessen werden, um damit pauschal die Ablehnung von neu auszuweisendem Bauland zu begründen. Außerdem sollen Konzepte zur Umnutzung von alter Bausubstanz eine größere Rolle spielen und den Orten damit eine deutlich bessere Chance zur zukünftigen Entwicklung zu ermöglichen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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