Stärkung kleiner Schulstandorte und der ländlichen Struktur

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
1 755 1 755 w Szlezwik-Holsztyn

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  1. Rozpoczęty 2015
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Stärkung kleiner Schulstandorte und der ländlichen StrukturDie Schülerzahlen sinken und besonders die kleinen Grundschulen im ländlichen Raum sind vielerorts von Schließung bedroht. Jede Schließung bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die betroffenen Familien und fast immer einen Verlust an Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Dörfer verlieren seit Jahren immer mehr Einrichtungen. Banken, Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung usw. sind oft nicht mehr vor Ort zu finden. Die Schließung der Grundschulen beschleunigt diese Abwärtsspirale deutlich.Eine Schule kann noch so attraktiv sein, solange die Schülerzahlen sinken, wird es Standorte geben, die geschlossen werden müssen. Die Schulträger haben teilweise erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Standorte für zusätzliche Schüler attraktiv zu machen, indem beispielsweise ein Ganztagsangebot geschaffen, die Gebäude renoviert oder eine Schulbücherei ausgestattet wurde. Nach einer Schließung verbleibt dem Schulträger oft ein erheblicher Anteil an Investitionskosten, den er über die nächsten Jahre oder Jahrzehnte abschreiben muss. Einen Nutzen hat er von dieser Investition dann nicht mehr. Stattdessen werden zusätzliche Schulkostenbeiträge fällig, d.h., die Gemeinde, die einen Schüler entsendet, muss für dessen Beschulung Geld an einen anderen Schulträger zahlen. So kommt es zu einer Doppelbelastung, die für viele Kommunen nicht zu bewältigen ist. Der Erhalt kleiner Standorte sollte erleichtert werden. Häufig werden schon jetzt vor Ort neue pädagogische und organisatorische Ansätze entwickelt, damit auch mit kleinen Schülerzahlen sinnvoll gearbeitet werden kann. Wenn die pädagogische Qualität dadurch gewährleistet ist, soll auch eine Genehmigung durch die Schulaufsicht erfolgen. Die pädagogische Qualität ist nicht von der Größe eines Schulstandortes abhängig. Vielmehr ist es für Kinder, Familien, Gemeinden und aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll, die Grundschulbildung möglichst wohnortnah zu sichern.Für eine bessere Planungssicherheit der Schulträger und um dem Prinzip Kurze Beine kurze Wege auch wirklich gerecht zu werden, sind daher folgende Forderungen wesentlich: (Die einzelnen Forderungen werden unten stehend genauer begründet.)1. Die Schließung eines Standortes sowie die Begrenzung seiner Aufnahmekapazität müssen im Einvernehmen mit dem Schulträger erfolgen. Vor dem Ablauf eines Übergangszeitraumes von zwei Jahren darf die Schließung eines Standortes nur im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde erfolgen. 2. Es muss klargestellt werden, dass die zweijährige Anpassungszeit (§ 2 Mindestgrößenverordnung) auch für Außenstellen gilt. 3. Die Experimentierklausel in § 138 SchulG muss sowohl für Grundschulen als auch für Außenstellen angewendet werden, um bestimmte Organisationsformen erproben zu können. 4. Das Bildungsministerium muss sein Vorgehen an Schulstandorten beim Unterschreiten der Mindestgröße transparent und langfristig vorhersehbar gestalten. Dazu gehören auch klare Kriterien für die Genehmigung möglicher Konzepte zum Erhalt eines Schulstandortes. 5. Sollte die Schließung eines Schulstandortes geplant werden, muss vorher eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Folgekosten für alle betroffenen Kostenträger durchgeführt werden, um die Folgen für die Steuerzahler ehrlich bilanzieren zu können. BegründungenZu 1.:Gemäß der Mindestgrößenverordnung vom 11.6.2007 (§2) gibt es im Falle einer Unterschreitung der für eine Schule geforderten Mindestschülerzahl einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, in dem geeignete Anpassungsmaßnahmen einzuleiten sind. Dies wird in der Praxis kaum genutzt. Leidtragend ist häufig auch der Schulträger, der zwar die Sach- und Lehrmittelkosten zu tragen hat, aber bisher keine formale Möglichkeit hat, eine auch sehr kurzfristige Schließung eines Standortes zu verhindern. Eine Begrenzung der Aufnahmekapazität eines Schulstandortes durch die Schulaufsichtsbehörde darf ebenfalls nur im Einvernehmen mit dem Schulträger erfolgen. Wer die Pflicht hat zu bezahlen, muss auch das Recht zur Mitbestimmung haben!Zu 2.:Insbesondere im Grundschulbereich ist die Schließung einer eigenständigen Schule die Ausnahme. In der Regel wird zunächst eine organisatorische Verbindung geschaffen, indem der zu klein gewordene Schulstandort an eine größere Schule angegliedert wird. Die neu geschaffene Schule mit zwei Standorten hat damit mehr Schüler, als in der Mindestgrößenverordnung gefordert. Wird dann später der kleinere Standort geschlossen, handelt es sich formal eben nicht um die Schließung einer Schule. Durch dieses Vorgehen entfaltet die Idee eines Übergangszeitraumes derzeit für Außenstellen keine Wirkung.Zu 3.:Da in der Regel nur Außenstellen von Schließung bedroht sind, müssen diese eine eigene Freiheit zur Erprobung neuer Konzepte erhalten. Eine Anwendung des Konzeptes ist nicht notwendigerweise für alle Standorte einer Schule erforderlich. Insbesondere Interessenskonflikte zwischen Haupt- und Außenstelle können die Erstellung eines tragfähigen pädagogischen Konzeptes für eine Außenstelle unmöglich machen. Hier ist das für Bildung zuständige Ministerium gefordert, die gesamte organisatorische Verbindung ausgleichend und konstruktiv zu beraten und zu unterstützen.Zu 4.:Die derzeitigen Genehmigungsverfahren sind intransparent und zeitlich oft nicht auf die Vorgänge vor Ort abgestimmt. Problematisch sind beispielsweise Arbeitsverträge zwischen Schulträger und Mitarbeitern einer Ganztagsbetreuung, hier müssen oft Kündigungsfristen eingehalten werden. Auch die langfristige Abschreibung von Investitionen durch Schulträger ist zu bedenken. Wenn in einer Gemeinde ein pädagogisches Konzept zum Erhalt eines kleinen Standortes ausgearbeitet wird, besteht der dringende Bedarf nach inhaltlicher Unterstützung und Beratung durch das Bildungsministerium. Nur so kann in einem transparenten Prozess vor Ort nachvollzogen werden, wann ein Erhalt möglich ist und wann eine Schließung unumgänglich ist. Dies würde erheblich zu friedlicheren Lösungen vor Ort beitragen. Zu 5.:Eine umfassende Kostenbetrachtung erfolgt bisher nicht. Empfehlungen, etwa des Landesrechnungshofes, lassen Folgekosten wie zusätzliche Schulkostenbeiträge, Schülerbeförderung, Leerstandskosten, Zusatzkosten für die Familien etc. außer Acht. Eine Kommunalisierung und Privatisierung der Nebenkosten von Bildung widerspricht dem Grundsatz der Bildungsgerechtigkeit und trägt nicht zur Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation in Schleswig-Holstein bei. Sicher ist eine vollständige Gesamtkostenberechnung aufwändig und ist auf Schätzungen angewiesen. Solange eine solche Berechnung jedoch gar nicht erfolgt, bleibt die pauschale Annahme, durch Standortschließungen könne gespart werden, unglaubwürdig.Bitte unterstützen Sie jetzt unser Anliegen:Die Sicherstellung guter Bildung ist Aufgabe der Landesregierung. Wir fordern daher, die Weichenstellung zum Erhalt möglichst vieler Grundschulstandorte jetzt vorzunehmen.

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Aktualności

  • 14.07.2015Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition, die von 1.755 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern über das Portal der Öffentlichen Petition und von über 3.900 Unterstützerinnen und Unterstützern auf Unterschriftenlisten getragen wird, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und mehrerer Stellungnahmen des Ministeriums für Schule und Berufsbildung mehrfach intensiv beraten. In seiner Sitzung am 9. Juni 2015 hat der Ausschuss die Hauptpetentin sowie einen Vertreter des Ministeriums für Schule und Berufsbildung angehört. Der Ausschuss zeigt sich von der großen Unterstützerzahl der Petition beeindruckt. Er begrüßt zudem ausdrücklich die wertvolle und sachorientierte Diskussion in... dalej

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