Região: Coesfeld
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Stellen Sie den Zugang zu Frauenhäusern für alle Frauen und ihre Kinder im Kreis Coesfeld sicher!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Politik Kreis Coesfeld
626 Apoiador 440 em Coesfeld

O peticionário não entregou a petição.

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  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Wir fordern vom Kreis Coesfeld ein Notfall-Budget, fest im Kreishaushalt verankert, zum Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, unabhängig von Herkunft, Einkommen und Wohnort ohne bürokratische Hürden.

Razões

Gewalt gegen Frauen ist weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung. In Deutschland hat jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfahren. Anrufstatistiken bei Nottelefonen lassen darauf schließen, dass die Zahl der von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder unter den Bedingungen der Corona-Pandemie mit Ausgangsbeschränkungen, Lockdown und Quarantänemaßnahmen weiter gestiegen ist (Quelle: Hilfetelefon gegen Gewalt).

Schutz vor Gewalt ist Pflichtaufgabe des Staates und somit der Politik. Deutschland hat sich im Jahr 2018 mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europa-Rates dazu verpflichtet „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ (Kapitel 1, Artikel 1a der Istanbul-Konvention). Der Schutzauftrag bezieht sich dabei auf alle Frauen ohne Unterschied (Artikel 2 und 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).

Und dennoch: Ein bundesweiter, verbindlicher und einheitlicher Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhausaufenthalten existiert nicht. Finanzierungsbeiträge und Rechtsvorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland. Dieser „Flickenteppich“ der Finanzierung von Frauenhausaufenthalten in den Ländern steht schon lange in der Diskussion.

Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist auch im Kreis Coesfeld keine Randerscheinung, sondern sowohl ein gesellschaftliches als auch ein strukturelles Problem (vgl. dazu Corona-Pandemie: Frauenhäuser sind überlastet - Nachrichten - WDR). Innerhalb des letzten Jahres wandten sich vermehrt Klientinnen hilfesuchend an Beratungsstellen im Kreis Coesfeld, nachdem sie Opfer von häuslicher Gewalt wurden. Obwohl Einverständnis zwischen den freien Trägern und den öffentlichen Leistungsträgern über den Zugang zu einem angemessenen Gewaltschutz für Frauen bestehen müsste, scheiterte die Kostenübernahme oft an den unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Zuständigkeit und der Leistungsvoraussetzungen. Die Übernahme der Kosten durch die Jobcenter und der kommunalen Sozialämter hing dabei von verschiedenen Faktoren, u.a. dem Aufenthaltsstatus oder dem Erwerbseinkommen der betroffenen Frauen ab.

Dieser Zustand ist unhaltbar, zumal Beispiele aus anderen Kommunen und Kreisen in NRW zeigen, dass es auch ohne explizite Gesetzesgrundlage Wege gibt, allen betroffenen Frauen Zugang zum Schutzraum Frauenhaus zu ermöglichen, wenn die zuständigen Behörden Gewaltschutz für Frauen als ihre staatliche Aufgabe verstehen.

Frauenhäuser sind unverzichtbarer Bestandteil im psychosozialen Hilfesystem. Eine verlässliche und bedarfsgerechte Sicherstellung der Finanzierung für alle Frauen und deren Kinder ist unerlässlich!

Deshalb fragen wir: „Wie wichtig ist Ihnen der Gewaltschutz für Frauen und ihre Kinder im Kreis Coesfeld? Ist es politisch und moralisch verantwortbar, die Finanzierung eines Frauenhausaufenthaltes von bestimmten Merkmalen abhängig zu machen, so dass Betroffenen der Zugang zum Frauenhaus verwehrt bleibt?“

Gewalt gegen Frauen und Kinder geht uns alle etwas an!

Bitte unterstützen sie unsere Forderungen und helfen Sie, Gewaltschutz für alle Frauen im Kreis Coesfeld zu gewährleisten – bedarfsgerecht, unbürokratisch und verlässlich!

Gez.: Runder Tisch – wir sind gegen Gewalt an Frauen und Kindern

Der Runde Tisch gegen Gewalt im Kreis Coesfeld ist ein neutrales und unabhängiges Gremium, das sich für Frauen und Kinder einsetzt, die von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen sind. Im Jahr 2001 wurde der Runde Tisch auf Initiative von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten gegründet. Dieser kreisweite, interdisziplinäre Zusammenschluss von Fachkräften und Interessierten trifft sich regelmäßig zu den Sitzungen, zudem gibt es Projektgruppen, die zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen arbeiten. Die Zielsetzungen, Arbeitsschwerpunkte und Entscheidungen werden von allen Beteiligten gemeinsam festgelegt.

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Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ach so....es geht gar nicht vorrangig um den Schutz der Frauen und Kinder sondern um die Kostenübernahme durch Sozial- und Arbeitsämtern bzw. der öffentlichen Hand. Und....natürlich muss ein Aufenthaltsstatus vorhanden sein, wenn die Kosten für das Frauenhaus aus öffentlichen Mitterln erstattet werden sollen. Ansonsten kann das Frauenhaus, das oft von Vereinen und Organisationen betrieben wird, diese Kosten selbst tragen...

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