Région: Allemagne
Droits civils

Sterbehilfe ist gemäss des Sinn-Inhaltes des § 1 GG zu regeln und durchzusetzen!

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Mitglieder des Bundestages
40 Soutien 40 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die Diskussion um Regelungen für Sterbehilfe konzentriert sich zwar auf den Sektor der kommerziellen, also geschäftsmäßig organisierten Beihilfe zum Suizid. Die Verbindung mit der Bedeutung des Wortes " kommerziell " bedeutet schon eine Negativ-Aussage, da das rein finanzielle Erfolgsmodell unterstellt wird. Geschäftsmäßig jedoch ist die ordentlich und nach den Kriterien einer sorgfältig organisierten Ablaufplanung abgesicherte, auf die Bedürfnisse des nachfragenden Menschen ausgerichtete Wegesuche, die auch beinhaltet die möglichen Alter-nativen der Palliativmedizin, also nicht die Anfangsvermutung bzw. Fixierung auf den Suizid. Geschäftsmäßige Abwicklung ist in der Vorbereitung der Gespräche und Aufbereitung der personenbezogenen Problemstellung eine Garantie für HUMANE, dem LEBEN zugewandte Auseinandersetzung, unabhängig von Berechnungen von Leistungen, die aber durchaus kostenmäßig egalisiert werden müssen. Die Orientierung am § 1 GG stellt in der Zusicherung der WÜRDE den gesamten Ablauf der Lebensbewältigung in der ACHTUNG und BEACHTUNG des einzigartigen Schöpfungaktes ausdrücklich auch die finale ENDGÜLTIGKEIT in den VORDERGRUND. DIESES ZIEL, den TOD, in der ART und PRÄGUNG INDIVIDUELL nach EIGENEN VORSTELLUNGEN vorzuzeichnen und zu beschließen, ist in FREIER SELBSTBESTIMMUNG ausschließ- lich ohne jede Einschränkung dem Menschen selbst zu belassen. Die GRUNDGESETZLICH ZUGESICHERTE und VERBRIEFTE WÜRDE WURDE DEN MENSCHEN IN DER BEWÄL- TIGUNG DES LEBENSLAUFES IN MULTIPLEN VARIATIONEN DURCH STAAT UND AUCH KIRCHE GENOMMEN , ES IST DIE PFLICHT DER GESELLSCHAFT, DIESE WÜRDE ZU- RÜCK ZU GEBEN IN DIE HAND DES STERBENDEN ODER STERBEN WOLLENDEN !! DIESER MENSCH ALLEINE IST DIE AUSSCHLIEßLICHE INSTANZ IN FREIER ENTSCHEI-DUNG UND SELBSTBESTIMMUNG !!

Raison

Der Mensch als unser MITmensch ist in seinen Lebensabschnitten immer wieder TROTZ der Zusicherung der WÜRDE im § 1 GG in den vielfältigsten Formen in diesem, dem HÖCHSTEN WERT der MENSCHENRECHTE immer wieder abgrundtief verletzt worden. WIR als GLIEDER der GESELLSCHAFT tragen für diese Verletzungen gemeinschaftlich die VOLLE VERANT-WORTUNG durch Handeln oder Unterlassen ! GEBEN WIR ALSO IM BEKENNTNIS UNSERER GEMEINSAMEN SCHULD DEM MEN-SCHEN - JEDEM MENSCHEN - seine angeborene Würde für die letzte Phase seines Lebens zurück, lösen alle Vollmachten für diesen unseren Mitmenschen in seiner eigenen Vollkommenheit ein gegen die Entlassung aus der Gemeinschaft in eine Welt, über deren Eigenschaften sich nie haben abgesicherte Erkenntnisse beweiskräftig sammeln lassen. Im Finale, dessen, was Leben für jeden Einzelnen von uns bedeutet haben mag, wird Sieg und Verlust zeitgleich aufgerechnet und das Buch geschlossen. Der Rest wird bleiben für die, die in diesem Buch lesen können. Ich schreibe dies unter dem Eindruck der Todesnachricht von UDO REITER, der SEINEN Weg noch im DUNST der Vermeidbarkeiten und eigener Güteabwägung gehen musste Es ist immer ein Kampf mit sich selbst, den jeder gegen sich selbst verlieren wird !

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