Область : Німеччина
Успіх
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Steuerberatung für alle ermöglichen -> Fristverlängerungen gewähren

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1 600 1 600 в Німеччина

Петицію було успішно розглянуто

1 600 1 600 в Німеччина

Петицію було успішно розглянуто

  1. Розпочато 2021
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Успіх

Петиція була успішною!

Die den Steuerberatern angedienten Zusatzarbeiten erfordern es, sich bewusst zu machen, dass ab einem gewissen Punkt, eine natürliche Kapazitätsgrenze des Möglichen überschritten wird. Ein Weg muss gefunden werden, sonst läuft der Staat in die Problematik, dass nicht alle Steuerpflichtigen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen können. Reformen begleiten, Fördergeldprogramme abwickeln, umfassende Beratungen durchführen und gleichzeitig Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen, ist nicht möglich und die Verlängerung der Abgabepflichten zu den Steuererklärungen 2020 und 2021 ist hier der geeignete Lösungsansatz. 

мотиви

Schauen wir zunächst auf die aktuelle Ausgangslage, die einen Arbeitsrückstand zu den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen 2020 aufzeigt. Tatkräftige Unterstützungsarbeit zur Existenzerhaltung von vielen Unternehmen wird seit anderthalb Jahren unter "enormem Zeitdruck und mit vielen rechtlichen Unklarheiten" (so BStBK-Präsident Schwab) geleistet, und verschiedene Fördergeldprogramme mit verschiedenen Voraussetzungen münden in komplexen Vergleichsrechnungen, um Mandanten bestmöglich durch die Krise zu führen. Regelungen in den FAQs zu ergänzen und damit rückwirkend zu ändern, bedeutet, den Steuerberatern aufzuerlegen, die Förderbedingungen nicht einmal zu erlernen, sondern regelmäßig die gesamten Förderbedingungen zu sichten, um Veränderungen zu beachten. Aber auch die Abrechnungen der Fördergelder (1,8 Millionen Bewilligungen) werden im kommenden Jahr 2022 zu einem zeitintensiven Unterfangen. Hauptursächlich ist die Tatsache, dass bei der Antragstellung eine Kostenschätzung vorzunehmen ist und im Rahmen der nachfolgenden Abrechnung alle tatsächlichen Kosten zu ermitteln, auf Förderfähigkeit zu prüfen und datentechnisch aufzubereiten sind. Letztendlich bleibt auch zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Fragen zu den Förderprogrammen beantwortet. Es ist nämlich zu klären, wie Fördergelder korrekt und rechtssicher abgerechnet werden sollen, wenn die gestellten Fragen nicht beantwortet werden. Nur klare Definitionen und Vorgaben ermöglichen es, Fördergelder gerecht zu verteilen. Die zusätzliche Herausforderung im Jahr 2022 besteht in der Neubewertung von über 35 Millionen Grundstückseinheiten für Zwecke der Grundsteuererhebung. Es ist zu erwarten, dass auch Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung selber fertigen und bisher nicht vertreten sind, die Unterstützung durch den Berufsstand beanspruchen möchten. Nach den Abrechnungen zu den Fördergeldprogrammen wird die Einreichung der Steuererklärungen 2021 für die Bestandsmandate bevorzugt erfolgen; ob darüber hinaus Neumandate aufgenommen werden, darf nach den bisherigen Fristenregelungen bezweifelt werden. 

Einhergehend mit dem demografischen Wandel hoch komplexe, bürokratische Regelungen zu schaffen, lässt sich mit den Marktregeln des Kapitalismus lösen. Logischerweise und vorhersehbar wird es hilfesuchende Menschen geben, denen der Zugang zu einer steuerlichen Beratung versagt bleibt und diesen Steuerpflichtigen bleibt nichts Anderes übrig, als sich eigenverantwortlich der gestiegenen Komplexität im Steuerrecht zu stellen. Es stellt sich anschließend die Frage, wie die Finanzverwaltung - ohne die umfangreiche Datenaufbereitung und Dateneinreichung durch die Steuerberater – einer den Gleichheitsgrundsätzen entsprechenden Steuerveranlagung nachkommen möchte? Nicht unbedeutend für die Akzeptanz in unser Staatswesen ist es, wenn die Steuerpflichtigen ihren Pflichten nachkommen möchten, aber weder für ertragsteuerliche noch für grundsteuerliche Zwecke eine steuerrechtliche Beratung beauftragen können, weil die Steuerberater das Unmögliche nicht schaffen können! Aus den genannten Gründen ist eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis zum 31.12.2022 erforderlich und ebenso ist eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2021 bis zum 31.8.2023 geboten.  

Дякуємо за вашу підтримку

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