Regione: Germania

Steuerberatungsgesetz - Unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
252 Supporto 252 in Germania

La petizione è stata respinta

252 Supporto 252 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 6 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) wie folgt neu zu fassen: Das Verbot des § 5 gilt nicht für ... "die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen; wer unentgeltlich Hilfeleistung in Steuersachen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Hilfeleistung unter Anleitung einer Person, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, erfolgt".

Motivazioni:

Das generelle Verbot der unentgeltlichen Steuerberatung außerhalb eines Verwandschaftsverhältnis verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG. Die Monopolisierung der Steuerberatung ist zwar geeignet, einen qualitativ hochwertigen Markt im Interesse des Verbraucherschutzes zu gewährleisten. Allerdings sind generalisierende Verbote, wie sie das StBerG vorsieht, nicht erforderlich. Um diesen Zielen in gleicher Weise zu genügen, hätte der Gesetzgeber bei unentgeltlicher Steuerberatung vorsehen können, dass hierbei jeweils ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Einweisung, Fortbildung und Anleitung einzubeziehen ist. Dass der Gesetzgeber die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige (§ 6 Nr. 2 StBerG) erlaubt, zeigt, dass er sich zum Verbraucherschutz daran orientierte, ob der Rechtssuchende die Qualifikationen des Beratenden einschätzen kann. Dies kann mitunter aber auch bei einem Freundschafts- oder Bekanntschaftsverhältnis, vielleicht sogar in einem weitaus ausgeprägterem Maße, der Fall sein. Unabhängig von solchen allgemeinen verfassungsrechtlichen Bedenken, liegt aber seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes am 01. Juli 2008 ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG quasi auf der Hand. Nach § 6 Abs. 2 RDG sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sowohl - ohne weiteres - innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen als auch - unter weiteren Voraussetzungen - außerhalb eines solchen Näheverhältnisses erlaubt. Der Gesetzgeber hat eine verfassungsrechtlich gebotene Reform auch des Steuerberatungsrechts verpasst. Es gibt keinen sachlichen Grund Rechtsberatung und Steuerberatung, letztlich eine Spezialform der Rechtsberatung, im Bereich des Pro Bono Engagements von Bürgerinnen und Bürgern ungleich zu behandeln. Während unentgeltliche Rechtsberatung in weiten Teilen erlaubt ist, bleibt unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen überwiegend verboten. Diese Ungleichbehandlung ist auch mit Hinblick auf die Schnelllebigkeit und Komplexität des Steuerrechts nicht geboten. Komplexität beherrscht auch große Teile des deutschen Rechtssystems. Auch bei einer Steuerberatung im Familienverhältnis ist aber nicht gesichert, dass der Beratende fachlich "auf der Höhe der Zeit" ist. Die Erlaubnis der unentgeltlichen Rechtsberatung im Näheverhältnis ist folgerichtig auch auf die Steuerberatung auszudehnen, da gerade bei solchen engen persönlichen Beziehungen der Rechtssuchende seinen Berater besser kennt und daher in der Regel vor Missbrauch und offensichtlicher Schlechtberatung geschützt ist. Eine restriktive Beschränkung solcher Pro Bono Steuerberatungen auf den Angehörigenkreis nach § 15 AO lässt sich gleichheitsrechtlich nicht halten. Dies gilt auch für die Diskrepanz von §§ 2, 6 Nr. 2 StBerG und § 6 Abs. 2 RDG im Allgemeinen. Der Gesetzgeber sollte ehrenamtliches und studentisches Engagement auch in der Steuerberatung ermöglichen.

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Novità

  • Pet 2-17-08-616-035778Steuerberatungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen,
    welche gemäß § 6 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz nur für Angehörige im Sinne des
    § 15 Abgabenordnung gestattet ist, entsprechend der Regelung des § 6
    Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich zu erlauben.
    Im Einzelnen wird diesbezüglich gefordert, § 6 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes
    (StBerG) wie folgt neu zu fassen: Das Verbot des § 5 StBerG gilt nicht für "die
    unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen; wer unentgeltlich Hilfeleistung... avanti

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