Steuern

Steuerlicher Verlustausgleich im "Betrugsfall" WIRECARD

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag (Petitionsausschuss)
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.03.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Wortlaut der Petition: "Umfassender steuerlicher Verlustausgleich bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften aufgrund von schwerwiegenden Betrugsfällen (WIRECARD)"

Der § 20 EStG (Einkommensteuergesetz: Einkünfte aus Kapitalvermögen) soll dahingehend erweitert werden, dass das Bundesministerium der Finanzen für den konkreten Einzelfall (Angabe der Wertpapierkennnummer) anordnen kann, dass bei innerhalb eines festgelegten Zeitraums entstandenen Veräußerungsverlusten ein umfassender Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten erfolgen kann. Dadurch sollen insbesondere § 20 Absatz 6 Satz 1 und Satz 4 EStG außer Kraft gesetzt werden. Die folgenden Punkte können alternativ (oder teilweise kumulativ) zusätzlich vorausgesetzt werden: • gerichtlich festgestellte erhebliche Pflichtverletzung seitens der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden oder eines mit den entsprechenden Aufgaben betrauten Dritten • gerichtlich festgestellte erhebliche Pflichtverletzung des bestellten Abschlussprüfers • ein (in den zurückliegenden drei Jahren) erteilter Bestätigungsvermerk wäre ohne vorsätzliche Täuschung des Abschlussprüfers in erheblichem Umfang nicht erteilt worden.

Begründung

Die Begründung ergibt sich aus der aktuellen Diskussion um den insolventen Zahlungsdienstleister WIRECARD. Hier sind viele Steuerzahler aufgrund von (höchstwahrscheinlichem) Fehlverhalten von WIRECARD selbst sowie (höchstwahrscheinlich) auch durch Defizite im Bereich der Aufsichtsbehörden bzw. des Abschlussprüfers zu Schaden gekommen. Gerade in den aktuellen Zeiten des Niedrigzinses und der immer wieder geforderten verstärkten Altersvorsorge auf Basis von Aktien, sollte sich der Staat - in diesem Fall auch als Mitverursacher des Schadens - zumindest durch angemessene steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten an den finanziellen Konsequenzen beteiligen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Wer soll uns denn vor der eigenen Gier und Dummheit schützen, wenn nicht der Staat? Bei Drogen oder Glücksspielen (ausserhalb S-H) tut er es ja auch.

Jeder, der auf Aktienbetrüger reinfällt ist selber Schuld! Wären Sie weniger geldgierig gewesen, hätten Sie Ihr Geld noch in der Tasche! Warum sollte der deutsche Steuerzahler dafür auf kommen? Ziehen Sie die Manager zur Verantwortung, die sich die Taschen voll gestopft haben!

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