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Steuerpolitik - Einführung eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen

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  1. Filluar 2018
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  3. Paraqitur
  4. Dialog me marrësin
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përpara

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen von jährlich zehn vom Hundert der Ausgaben der Pflegeversicherung eingeführt wird.

arsye

In der Bundesrepublik Deutschland leben (Stand: 2015, Statistisches Bundesamt) rund 2,9 Mio. Pflegebedürftige. Davon sind rund 783.000 in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht. Mehr als 2,00 Mio. werden zu Hause alleine von Angehörigen (1,38 Mio.) oder zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst (692.000) versorgt. Der Anteil der Pflegebedürftigen wird nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 3,4 Mio. bis zum Jahr 2030 ansteigen, wenn "die altersspezifischen Pflegequoten künftig identisch mit denen von heute sind."Jede/r Bürger/in kann von Pflegebedürftigkeit betroffen sein, in jungen Jahren aber auch im Rentenalter. Es sind schon lange keine Einzelschicksale mehr. Besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel ist die finanzielle Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung nur unzureichend, da in Zukunft immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Leistungsberechtigte kommen. Die fortlaufende Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages ist hier nicht besonders zielführend, belastet sie doch Unternehmen sowie die verbliebenen Beitragszahler aus abhängig Beschäftigten oder freiwillig Versicherten einseitig und zukünftig unverhältnismäßig stark. Daher ist die Einführung eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses eine sinnvolle Alternative zu Beitragssteigerungen. Bei Leistungsausgaben von derzeit rund 35,54 Mrd. EUR (Stand: 2017, Bundesministerium für Gesundheit) entspricht dies Mehrausgaben für den Bund von derzeit rund 3,554 Mrd. EUR jährlich. Dadurch wird es ermöglicht, weitere Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ohne bzw. mit einer geringeren Belastung als bisher für die Beitragszahler zu schaffen.Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (BT Drs. 19/4453) sieht für die soziale Pflegeversicherung ab dem Jahr 2019 Mehrausgaben von 240 Mio. EUR bis zum Jahr 2021 von 250 Mio. EUR vor. Zudem sind weitere 640 Mio. EUR ab dem Jahr 2019 für die Finanzierung der zusätzlichen Stellen in Pflegeheimen bei der gesetzlichen Krankenversicherung veranschlagt, mit dem Bundeszuschuss jedoch entfällt eine Finanzierung durch die Krankenkassen. Der jährliche Betrag von dann insgesamt rund 880 Mio. EUR zur Stärkung des Pflegepersonals kann durch die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Pflegekassen von versicherungsfremden Leistungen vollständig von diesen bezahlt werden.Japan, als Greisenstaat bekannt, geht den Weg der steuerfinanzierten Pflegeversicherung bereits. Dort werden vom Staat 20% hierfür aus Steuermitteln aufgewendet, neben den 5% an Ausgleichszahlungen des Staates (insgesamt 25%). Da Japan mit einer Bevölkerungsanzahl von rund 108 Mio. Bewohnern deutlich über dem Niveau der Bundesrepublik Deutschland liegt, scheint hier ein Bundeszuschuss von 10% durchaus als angemessen.

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