Область: Германия

Steuerpolitik - Freistellung des Existenzminimums - zumindest von Kindern - in einem pauschalierten Verfahren von der Mehrwertsteuer

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Поддерживающий 20 через Германия

Петиция была отклонена.

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  1. Начат 2017
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag möge beschließen, das Existenzminimum zumindest von Kindern in einem pauschalierten Verfahren auch von der Mehrwertsteuer freizustellen.Der mittlere Mehrwertsteuersatz soll aufgrund eines durchschnittlichen, dem derzeitigen Kinderfreibetrag entsprechenden Warenkorbs ermittelt werden.Die Auszahlung soll über eine Erhöhung des Kindergelds unbürokratisch erfolgen.Zur Gegenfinanzierung der Kosten von ca. 7,5 Milliarden Euro/Jahr soll der Einkommensteuertarif angepasst werden.

основания

Die nach dem Grundgesetz gebotene Besteuerung nach Leistungsfähigkeit wird derzeit unterlaufen, indem auf das steuerliche Existenzminimum von Kindern (und auch Erwachsenen) Mehrwertsteuer erhoben wird.Diese Steuerfreistellung ist, genau wie das Kindergeld, keine Sozialleistung für die Familien, sondern lediglich ein Ausdruck der grundgesetzlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums für die betreffenden Kinder.Je nach Art der zum Existenzminimum gehörenden Waren und Dienstleistungen sind sie Umsatzsteuerfrei (z.B. Wohnungsmieten), oder beträgt der enthaltene Steuersatz 7% (z.B. Lebensmittel, Bücher, etc.), oder 19% (übrige Waren)Derzeit beträgt der Kinderfreibetrag 613 Euro monatlich. Wenn man unterstellt, dass davon je rund ein Drittel in steuerfreie Mieten (Kinderzimmer, größere Küche, Flur, Bad, etc.), Waren mit reduziertem Steuersatz und Waren mit vollem Steuersatz fließt, und der Steueranteil jeweils 0, 7/107 = 6,5% bzw. 19/119= 16,0% vom Bruttobetrag beträgt, so werden im Mittel 7,5% vom Bruttobetrag, d.h. 46 Euro Mehrwertsteuer aus dem Kinderfreibetrag von 613 Euro monatlich entrichtet.Das Kindergeld sollte folglich um diesen Betrag erhöht werden, natürlich unter der gebotenen Anrechnung auf andere nachrangige Sozialleistungen, ebenso könnte der Kinderfreibetrag um diese 46 Euro monatlich bzw. 552 Euro jährlich reduziert werden, wenn die 46 Euro Kindergeld auch dann erhalten bleiben, wenn der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuererklärung zum Zuge kommt.Die Kosten betrügen ca. 1/4 der derzeitigen Kindergeldzahlungen, d.h. ca. 9 Milliarden Euro jährlich, abzüglich anderer eingesparter Sozialleistungen:- Weniger Familien im ALG-II-Bezug, bzw. geringere nötige Bezugshöhe (14% aller Kinder in Deutschland, d.h. 1,26 Milliarden Euro weniger Bedarf)- weniger Bedarf bei Wohngeld, ohne konkrete Berechnung- um 46 Euro monatlich gesenkter Kinderfreibetrag- etc. Gesamteffekt aller nicht bezifferten schätze ich auf ca. 1/4 Milliarde Euro.d.h. geschätzt ca. 7,5 Milliarden Euro je Jahr verbleibend.Diese Maßnahme ist dringend geboten, da z.B. eine vierköpfige Familie, deren Einkommen exakt den Grund- und Kinderfreibeträgen, d.h. dem steuerlich freigestellten Existenzminimum entspricht (derzeit 2696 Euro Familieneinkommen je Monat), jeden Monat aus diesem Existenzminimum ca. 202 Euro Mehrwertsteuern bezahlt, während das Existenzminimum von Singles nur mit ca. 55 Euro, und das kinderloser Paare nur mit ca. 110 Euro Mehrwertsteuer belastet ist. Da mir die steuerliche Freistellung des Existenzminimums aller Bürger zunächst als ein zu großer Wurf erscheint, um realistisch zu sein, sollte zumindest die extreme Benachteiligung von Familien aufgrund der sehr moderaten Kosten (nur etwas mehr als 1% des Bundeshaushalts) zügig umgesetzt werden.Die Gegenfinanzierung über den Einkommensteuertarif schlage ich deshalb vor, weil dies eine Steuer ist, die von einer breiten Bevölkerungsgruppe getragen wird, und Kinder allen zugute kommen.

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Новости

  • Pet 2-18-08-6101-040914 Steuerpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Existenzminimum zumindest von Kindern in
    einem pauschalierten Verfahren auch von der Mehrwertsteuer freigestellt wird.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus, dass die nach
    dem Grundgesetz gebotene Besteuerung nach Leistungsfähigkeit derzeit unterlaufen
    werde, indem auf das steuerliche Existenzminimum von Kindern Mehrwertsteuer
    erhoben werde. Dies stelle eine starke Benachteiligung von Familien mit Kindern dar.
    Daher solle der mittlere Mehrwertsteuersatz... далее

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