Steuerpolitik - Gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkommen und Erwerbseinkommen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
209 Unterstützende 209 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

209 Unterstützende 209 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkommen und von Erwerbseinkommen beschließen, konkret zum einen die Besteuerung der unterschiedlichen Einkommensarten angleichen und zum anderen den Spitzensteuersatz anheben.

Begründung

Die individuelle ökonomische Leistungsfähigkeit des zu Besteuernden soll seinen Beitrag zur Staatsfinanzierung bestimmen, so dass im Ergebnis eine Steuergerechtigkeit erzielt wird. Anders formuliert: Je höher das Einkommen, desto höher sollte die Steuer ausfallen, und zwar grundsätzlich ohne Unterscheidung nach der Einkommensart.Während Erwerbseinkommen linear progressiv mit bis zu 45% besteuert werden, ist die Versteuerung von Kapitaleinkommen mit einer Einheitssteuer von 25% aber zumeist abgegolten. Lohn-, Gehalts- und Rentenempfänger werden somit stärker mit der Staatsfinanzierung belastet als Kapitalanleger und Investoren. Die niedrigere Besteuerung von Kapitaleinkommen wird dabei zumeist mit zwei Argumenten gerechtfertigt: Zum einen könnten Kapitaleinkommen leicht international verlagert werden, daher müssten die Steuersätze für Kapitaleinkommen niedrig sein, um Investitionen anzuziehen. Tatsächlich ist Deutschlands Wirtschaft vergleichsweise erfolgreich, es mangelt ihr daher nicht an Investitionsbereitschaft. Maßgeblich sind dabei Standortvorteile wie Expertise und Qualifikation etc., eher nachrangig ist die Besteuerung. Zum anderen würden Kapitaleinkommen zu einem gewissen Teil einen Ausgleich für die Wertverluste des Vermögens durch Inflation darstellen. Diese Teile erhöhten insofern nicht die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, würden aber dennoch Teil der steuerlichen Bemessungsgrundlage, so dass diese Ungerechtigkeit durch einen niedrigeren Steuersatz ausgeglichen wird. Tatsächlich unterliegt über die Jahre nicht nur Vermögen einem Wertverlust, im übertragenen und zugleich sarkastischen Sinne gilt dies mit zunehmendem Alter bedingt auch für Arbeitnehmer, was dort unberücksichtigt bleibt. Selbst wenn man dem Inflationsargument auf Kapitalvermögen folgen wollte, erscheint der Steuervorteil angesichts der langjährig niedrigen Inflationsraten unangemessen hoch. Die beiden genannten Argumente schlagen insofern fehl. Im Ergebnis verletzt die unterschiedliche Besteuerung das Gebot der horizontalen Steuergerechtigkeit, nach der Bezieher gleich hoher Einkommen gleich zu besteuern sind. Von daher sollte die Besteuerung der unterschiedlichen Einkommensarten angeglichen werden.Hinsichtlich der vertikalen Steuergerechtigkeit, nach der Bezieher unterschiedlich hoher Einkommen unterschiedlich zu besteuern sind, ist es grundsätzlich angemessen, dass Einkommen - im Fall aus Erwerb - linear progressiv ansteigend besteuert werden, und dass Bezieher niedriger Einkommen unterhalb des Existenzminimums dabei besonders geschützt werden. Unangemessen und nicht nachvollziehbar ist es in diesem Sinne hingegen, die Bezieher hoher Einkommen ab rund 250 TEUR ebenfalls zu schützen, in dem die Steuerlast bei einem Spitzensteuersatz von 45% begrenzt wird. Der vertikalen Steuergerechtigkeit wegen sollte der Spitzensteuersatz daher angehoben werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6101-049699 Steuerpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Besteuerung von Einkünften aus
    Kapitalvermögen sowie eine Anhebung des Spitzensteuersatzes gefordert.

    Zur Begründung wird darauf Bezug genommen, dass die individuelle ökonomische
    Leistungsfähigkeit des zu Besteuernden dessen Beitrag zur Staatsfinanzierung
    bestimmen solle. Daher sei es geboten, dass die Steuer umso höher ausfalle, je
    höher das betreffende Einkommen sei. Dabei solle grundsätzlich keine
    Unterscheidung nach der Einkommensart getroffen werden.

    Nach der gegenwärtigen... weiter

  • am 08.06.2017

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