Steuerpolitik - Kompensationssteuer auf nichtumweltgerechte Produkte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
241 Unterstützende 241 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

241 Unterstützende 241 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Man möge beschließen Unternehmen die im deutschen Wirtschaftsraum Umsätze erwirtschaften, zu einer Kompensationssteuer heranzuziehen, wenn diese Unternehmen Produkte vertreiben oder Dienstleistungen anbieten, die nicht Umweltgerecht hergestellt bzw. entsorgt werden können. Hierbei bezieht sich die Steuer auf das gesamte Portfolio des Anbieters, selbst wenn das Produkt nicht auf dem deutschen Markt verfügbar ist.Ziel der Steuer ist ein umweltethisches Verhalten der Wirtschaft zu erzwingen.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,zunehmende globale Auswirkungen von lokalen getroffenen Entscheidungen auf Umwelt und Sozialgefüge der ganzen Welt, erfordern eine Kompensationsstrategie im Sinne des Allgemeinwohls.Die heutigen komplexen Wirtschafts-Zusammenhänge, die im vorherein nicht mehr vollständig erfasst werden können, müssen im Sinne zukünftiger Generationen verantwortungs- und umweltbewusst abgesichert werden. Unternehmen die profitorientiert und im Sinne ihrer Aktionäre handeln müssen, können sich "Moral" die Kosten erzeugt, nur schwerlich leisten, solange sie hierzu nicht durch einen Gesetzgeber gezwungen werden und den Unternehmen so die Rechtfertigungsgrundlage gegenüber den Aktionären geliefert wird.Bspw. Unternehmen die Getränke in Plastikflaschen in Länder vertreiben, in denen zur Entsorgung keine Infrastruktur existiert, können ihrer moralischen Pflicht nicht nachkommen, da sie Sonderinvestitionen nicht rechtfertigen können, die nur die Gewinne belasten. Um eine solche moralische Rechtfertigungsgrundlage zu schaffen, ist eine Vorgabe durch die Legislative notwendig.Ich schlage daher die Einführung einer Kompensationssteuer vor.Zielgruppe:* international tätige Unternehmen die Umsätze auf dem deutschen Markt erwirtschaftenIdee:* Umweltverantwortung für die hergestellten Güter / geförderten Rohstoffe / Dienstleistungen übernehmenAnsatz:* Unternehmen müssen nachweisen, dass in den Ländern, in denen Sie aktiv sind, eine Infrastruktur existiert, um die erzeugten Güter umweltfreundlich zu entsorgen / erzeugen. Wenn ja kann ein Unternehmen von der Kompensationssteuer befreit werden* kann das Unternehmen dies nicht nachweisen, so wird eine Kompensationssteuer fällig, die vom Staat zweckgebunden für den Einsatz in Projekte investiert wird, die der Kompensation der CO2-Emissionen dientVorteile des Ansatzes* denke global, handle lokal* da die Staaten die CO2 Emissionsvorgaben nicht einhalten (können/wollen), kann eine notwendige Kompensation auf Unternehmen umgelegt werden* keine Benachteiligung / Bevorzugung von deutschen Unternehmen, da quasi alle internationale Unternehmen auf dem deutschen Markt tätig sind* jedes Unternehmen kann durch Nachweis der Entsorgungsinfrastruktur sich von der Steuer befreien lassen* Unternehmen werden zu verantwortungsvollem Umgang mit den nat. Resourcen gezwungen* Maßnahme ist Weltkonjunkturfördernd, da alle betroffenen Unternehmen global investieren müssen oder die Investition zum Ausgleich vom deutschen Staat ausgeht * Keine dauerhafte Umlage der Kosten auf den Endverbraucher, da sobald die Infrastruktur zur Kompensation gewährleistet ist, die Kompensationssteuer entfällt --> Einmalkosten für Unternehmen* Maßnahme verbessert die Lebenssituation in den Ländern, in denen eine Entsorgungsinfrastruktur geschaffen wird* Arbeitsplätze werden in betroffenen Ländern geschaffen* da für die Infrastrukturen spitzen Know-How nötig ist, profitieren Spitzenländer

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6101-046673Steuerpolitik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent regt eine Kompensationssteuer für Unternehmen an, die im deutschen
    Wirtschaftsraum Umsätze erwirtschaften, die durch den Vertrieb von Produkten oder
    Dienstleistungen entstehen, die nicht umweltgerecht hergestellt bzw. entsorgt
    werden können.
    Nach den Vorstellungen des Petenten soll diese Kompensationssteuer für das
    gesamte Portfolio des Anbieters gelten, also auch für solche Produkte, die nicht für
    den deutschen Markt, sondern für den Absatz im Ausland hergestellt werden. Ziel
    der Steuer soll es sein, ein... weiter

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