Регион: Германия

Steuerpolitik - Steuererleichterung für vom BREXIT betroffene EU Bürger bei Umsiedlung nach Deutschland

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Поддържащ 12 в / след Германия

Петицията не беще уважена

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Петицията не беще уважена

  1. Започна 2017
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Steuererleichterung für vom BREXIT betroffene EU Bürger, die nach Deutschland umsiedeln.

Причина

  • Unterstützung europäischer Familien, die als BREXIT Betroffene nach Deutschland umsiedeln. Die entstehenden Kosten für Familien sind erheblich. EU-Bürger in Großbritannien haben verständlicherweise auf Bestandsschutz vertraut; der allerdings ist nicht mehr gesichert, insofern ist hier von einer außergewöhnlichen Härte auszugehen, die eine Steuererleichterung rechtfertigen würde.- Eine Steuererleichterung würde gesuchte Fachkräfte anziehen und den angespannten deutschen Arbeitsmarkt entlasten.- Signal der Solidarität mit EU-Bürgern in Großbritannien

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Новини

  • Pet 2-18-08-6101-046538 Steuerpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert Steuererleichterungen für die vom BREXIT betreffenden
    EU-Bürger, die nach Deutschland umsiedeln.

    Zur Begründung verweist er auf die dadurch entstehenden erheblichen Kosten für
    deren Familien und den Vertrauensschutz für EU-Bürger in Großbritannien. Auch
    würden durch eine Steuererleichterung Fachkräfte angezogen und der Arbeitsmarkt
    in Deutschland entlastet werden. So würden beispielsweise die Niederlande
    zuziehenden Fachkräfte einen 10jährigen Einkommensteuernachlass von 30%
    gewähren.

    Die Petition... по-нататък

Все още няма PRO аргумент.

Betroffene können das ggf. beim britischen Finanzamt geltend machen, also dort, wo sie bisher Steuern gezahlt haben. Ansonsten gelten eh berufsbedingte Absetzbarkeit von Umzugskosten für Leute die berufsbedingt umziehen müssen - weshalb Leuten, die hier keine Steuern gezahlt haben, eine Extrawurst gebraten werden soll, erschließt sich mir nicht.

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