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Steuerrecht - Änderung der Steuergesetze - Einkommensteuergesetz (EStG) u. Umsatzsteuergesetz (UStG)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

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Änderung der Steuergesetze - Einkommensteuergesetz (EStG) u. Umsatzsteuergesetz (UStG)Mit der Petition wird gefordert, § 35a (EStG) Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abzuschaffen,sowie die Umsatzsteuer auf Arbeitsleistungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ebenfalls abzuschaffen.

Perustelut

Die Umsetzung der Petition ist gerechter, weil auch Menschen mit geringem Einkommen, die nicht oder nur in geringem Umfang Lohn- Einkommenstürpflichtig sind u. meist auch keine Lohn- od. Einkommensteuererklärung abgeben, entlastet werden. Eine Rentnerin mit z. B. 800 € Nettorente, spart bei 100 Euro (Netto) Arbeitskosten für eine Handwerkerleistung, immerhin die 19 € Umsatzsteuer. Die Umsetzung der Petition wäre völlig unbürokratisch, da keine Formulare, Belege, Prüfungen, Nachfragen, Widersprüche bis hin zu Gerichtsverfahren mehr erforderlich wären.Die Umsetzung der Petition führt zur Steuerentlastung für alle Bürgerinnen u. Bürger, zu mehr Netto, zu höheren Konsumausgaben, zu mehr Umsätzen in der Wirtschaft, zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und somit wiederum zu höheren Steuer- u. Sozialabgaben.Wo keine Steuern fällig sind, gibt es keine Steuerhinterziehung.Wenn auch die Beitragsleistungen zu den Sozialversicherungen reformiert sollten – Stichwort Steuerfinanzierte Bürgerversicherung - gäbe es auch viel weniger Schwarzarbeit, weniger Bürokratie, Überwachung, Kontrolle, Polizeieinsätze u.Gerichtsverfahren - und so fort, und so weiter - aber das ist ein anderes Thema?

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Uutiset

  • Pet 2-18-08-610-038538

    Steuerrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte mit seiner Petition die Abschaffung der Steuerermäßigung nach
    § 35a Einkommensteuergesetz erreichen und schlägt stattdessen eine generelle
    Umsatzsteuerbefreiung für die nach § 35a Einkommensteuergesetz begünstigten
    Leistungen vor.
    Durch eine solche Veränderung würden auch die Bürgerinnen und Bürger, die mit
    ihrem zu versteuernden Einkommen knapp oberhalb oder unterhalb des
    Grundfreibetrages lägen, von der Steuerermäßigung... enemmän

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