Steuerrecht - Beschluss von Freigrenzen für kleine Unternehmen im Hinblick auf die Aufbewahrung und Archivierung von digitalen Belegen und Geschäftsbriefen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Ondersteunend 28 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

28 Ondersteunend 28 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge Freigrenzen für kleine Unternehmen und ggf. Erleichterungen im Hinblick auf die Anforderungen zur Aufbewahrung und Archivierung von digitalen Belegen und Geschäftsbriefen (E-Mails), gemäß der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), laut Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 14. November 2014 (DOK 201/0353090), beschließen.

Reden

I. EinleitungSeit 01.01.2017 gelten die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.II. ProblemeDie entsprechenden Grundsätze enthalten u.a. Anforderungen und Regelungen die einen großen organisatorischen und kostenintensiven Aufwand für viele kleine und mittelständische Unternehmen erzeugen, hierunter fallen u.a.:1.) unveränderbare Archivierung von digitalen BelegenDie insbesondere unveränderbare und revisionssichere Archivierung von digitalen Belgen ist nach dem aktuellen Stand der Technik i.d.R. nur durch digitale Signaturen in Form von Zeitstempeln (durch einen Vertrauensdienst wie etwa D-Trust/Bundesdruckerei) und weiteren sehr aufwändigen technischen Maßnahmen realisierbar. Insbesondere kleine Unternehmen können den hierdurch entstehenden finanziellen und organisatorischen Aufwand kaum bewältigen was zu weitreichenden Problemen führen dürfte.2.) unveränderbare Archivierung von z.B. Geschäftsbriefen (insbesondere E-Mails)Die ähnliche strengen Auflagen unterliegende Archivierung von digitalen Geschäftsbriefen ist ebenfalls nur durch aufwändige technische Maßnahmen realisierbar. Was wiederrum ebenfalls für kleine Unternehmen zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwendungen führt.III. RechtsunsicherheitWeiter ensteht durch die vorgenannten neuen Grundsätze eine große Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen, da keine klaren Umsetzungsbeispiele/-maßnahmen aus diesen Grundsätzen hervorgehen. Insbesondere wird auch die Erteilung einer sogenannten "verbindlichen Auskunft" durch die entsprechenden Finanzämter verweigert, was die Situation im Hinblick auf die Rechtssicherheit weiter für die betroffenen Unternehmen verschärft und ihre wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich senkt.IV. Besondere Probleme für KleinunternehmerKleinunternehmer sind nach derzeitigem Recht nur zur Erstellung einer "einfachen" Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet, optieren diese Kleinunternehmer zur MwSt.-Befreiung (Kleinunternehmerregelung), so muss auch keine monatliche Umsatzsteuererklärung durch diese eingereicht werden. Die Buchhaltung muss folglich durch solche Kleinunternehmer nur jährlich und nicht monatlich erstellt werden.Durch die neu eingeführten vorgenannten Grundsätze werden diese Vorteile ausgehebelt, da die Buchungsvorgänge und Belege zeitnah erfasst bzw. archiviert werden müssen. Dies führt wiederrum zu einer stärkeren organisatorischen Belastung dieser Unternehmer. Weiter könnten etwaige Gründer durch diese Regelungen derart abgeschreckt werden, dass entsprechende Neugründungen von solchen Kleinstunternehmen unterbleiben.V. AnregungenDer Petent schlägt deshalb die Einführung von Freigrenzen - ähnlich § 19 UstG, § 141 AO - vor und ggf. weitere Erleichterungen im Hinblick auf die Archivierung von solchen Belegen und Geschäftsbriefen für kleine wie auch mittlere Unternehmen vor.

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Nieuws

  • Pet 2-18-08-610-046367 Steuerrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert steuerliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
    durch Einführung von Freigrenzen bei der Aufzeichnung und Aufbewahrung von
    Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
    Datenzugriff.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, durch die aus
    dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervorgehenden
    Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
    Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie... verder

Nog geen voor argument.

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