Regione: Germania

Steuerrecht - Gewährung der familienfreundlichen Steuerklasse III auch für alleinerziehende Mütter

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
148 Supporto 148 in Germania

La petizione è stata respinta

148 Supporto 148 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die "familienfreundliche" Steuerklasse III auch alleinerziehenden Müttern gewährt wird.

Motivazioni:

Alleinerziehende Mütter müssen mit ihrem Gehalt, nichtverdienende Kinder mitfinanzieren, also allein die Kosten für eine Familie tragen. Das ist heutzutage schwer genug. Dass sie dann noch in der ungünstigeren Steuerklasse II veranlagt werden, bzw. falls ein Kind über 18 ist und nicht nachweisbar ist, dass es noch in Ausbildung ist, sogar mit Steuerklasse I leben müssen, ist nicht verständlich. Warum bekommen nicht diejenigen die "familienfreundliche" Steuerklasse III, die eine Familie sind? Wenn gleichgeschlechtliche Menschen, die sich zueinander bekennen, die familienfreundliche Steuerklasse bekommen, obwohl sie meist keine Kinder großziehen, und auch EU-Bürger, deren Familien im Ausland leben und also nicht im "teuren" Deutschland großgezogen werden, müssen die Steuerklasse III bekommen, obwohl sie meist mit mehreren Erwachsenen, die ebenfalls die Steuerklasse III haben, in Wohngemeinschaften leben. Wieso wird es dann einer alleinerziehenden Mutter so schwer gemacht, sobald eines der Kinder volljährig ist und somit angeblich eine Wohngemeinschaft verdienender Erwachsener besteht? Wo fängt für Sie eine Familie an? Allein der Antrag ist diskriminierend: während Eltern, nachdem sie eine Familie wurden, einen Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen, heißt der Antrag für Mütter, "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung". Das weckt falsche Assoziationen. Alleinerziehende Mütter sind keine Bittsteller, sondern leisten Enormes. Sie übernehmen allein sämtliche Aufgaben, die sich in den herkömmlichen Familien zwei Menschen teilen. In der Politik sprechen sie mittlerweile doch häufig von 1-Eltern-Famiien - denn schießlich sind mittlerweile viele Familien in Deutschland tatsächlich 1-Eltern-Familien, aber steuerlich wird diese Tatsache in keiner Weise berücksichtigt. Dabei ist gerade hier eine Entlastung besonders wichtig. Es ist wesentlich schwieriger, allein Kinder großzuziehen, gleichzeitig verdienender Vater und fürsorgliche Mutter zu sein. Deshalb sollte gerade bei Alleinerziehenden eine steuerliche Vergünstigung gewährt werden oder zumindest Gleichberechtigung mit aus Vater und Mutter bestehenden Familien gelten!

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Novità

  • Pet 2-18-08-610-009581

    Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die familienfreundliche Steuerklasse III
    auch alleinerziehenden Müttern gewährt wird.
    Zur Begründung wird ausgeführt, alleinerziehende Mütter müssten mit ihrem Gehalt
    nicht verdienende Kinder mit finanzieren, mithin also allein die Kosten für eine
    Familie tragen. Es sei angesichts dessen nicht verständlich, dass diese nach der
    vergleichsweise ungünstigeren Steuerklasse II veranlagt würden bzw. unter
    Umständen... avanti

In der Corona Krise mit Schulschließung müssen Alleinerziehende zusätzlich Betreuungskosten aufwenden, um arbeitsfähig zu bleiben. Kernzeit und Kita Gebühren laufen weiter. Es gibt weder Hilfspakete noch steuerliche Erleichterungen, die das kompensieren. Ich hoffe, dass der Petitionsausschuss sich in Erinnerung ruft, dass dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm durch Artikel 6 Abs. 1 GG aufgetragenen Schutz der Familie umsetzen möchte, Familien und Kinder nicht vergisst, die in Alleinerziehenden Haushalten leben!

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