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Steuerrecht - Prüfung sämtlicher Freibeträge im Steuerrecht/Anpassung an Inflation und Preissteigerung

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sämtliche Freibeträge im deutschen Steuerrecht mindestens alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf an Inflation und Preissteigerung im betroffenen Bereich angepasst werden. Darüber hinaus sollen auch sämtliche anwendbaren Pauschalen an die jährliche Preisentwicklung angepasst werden.

Selgitus

Durch die teilweise schon über mehrere Jahrzehnte dauernde Nicht-Anpassung von Freibeträgen und Pauschalen erfolgt eine indirekte Steuererhöhung gerade zu Lasten niedriger und mittlerer Einkommen. Beim Grund- und Kinderfreibetrag liegen bereits entsprechende juristische Entscheidungen vor(vgl. niedersächsisches Finanzgericht Az. 7 K 83/16, 1 BvL 1/09). So verweist das Bundesverfassungsgericht beim Existenzminimum darauf die Steuerberechnung "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen". Die Argumentation kann äquivalent in allen Bereichen des Steuerrechts angewandt werden.Beispielhaft genannt werden sollen die Fehlentwicklungen in folgenden Bereichen:* Wertgrenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (seit 50 Jahren unverändert)* Entfernungspauschale (seit 2004 unverändert)* Erbschafts- und Schenkungssteuer (seit 2008 unverändert)* Sparerfreibetrag (seit 2009 unverändert, jetzt nur noch 25 % der Freibeträge vor 25 Jahren)* Behindertenpauschbetrag (seit über 10 Jahren unverändert)* Altersentlastungsbetrag (seit 2005 fallend)Die Auswirkungen sind sehr unterschiedlich, aber in Summe gravierend und geeignet bei vielen Sparern in ihrem Zusammenwirken eine Besteuerungsungleichheit herbeizuführen. Bei einigen Steuerarten, wie der Erbschafts- und Schenkungssteuer, sind darüberhinaus starke regionale Auswirkungen zu beobachten. So führt die ca. 7 % Steigerung der Immobilienpreise in Ballungsgebieten wie München zu einer faktischen Halbierung der Freibeträge in den letzten Jahren. Damit einhergehend zu einer Nicht-Finanzierbarkeit der Übertragung von Wohnraum >200 qm, was im Zusammenspiel mit der Mietpreisbremse wiederum zu gesellschaftlich nicht gewollten Immobilienverkäufen führt.Auch die Pauschalen erlauben kein steuergerechtes Leben für die betroffenen Gruppen in Ballungsräumen, denn kinderreiche Familien und Behinderte sind zwar oft arbeitsmäßig an Metropolen gebunden, aber können sich die dort sehr teuren Betreuungsplätze und Lebenshaltungskosten kaum mehr leisten. Auszubildende können bei Mietpreisen von 20 €/qm mit 924 € Freibetrag kaum Ihre Existenz sichern.Jede Koalition hat bisher die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen zugesagt. Diese wird aber durch die regelmäßige Nicht-Anpassung der Pauschalen und Freibeträge zunichte gemacht. Die OECD schreibt hierzu (Berlin/Paris, 11. April 2017): "Bei der Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben gehört Deutschland im OECD-Vergleich weiterhin zu den Spitzenreitern. Einzig in Belgien ist die Steuer- und Abgabenlast für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener noch höher... Im OECD-Schnitt lag die Steuer- und Abgabenlast (Anteil von Steuern sowie Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an den gesamten Arbeitskosten) für alleinstehende Durchschnittsverdiener 2016 bei 36 %, in Deutschland bei 49,4 %.

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