Región: Alemania

Steuerrecht - Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aus einem Wohnrecht

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
25 Apoyo 25 En. Alemania

No se aceptó la petición.

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No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Einschränkung des Sonderausgabenabzuges für dauernde Lasten aus einem Wohnrecht auf Lebenszeit bei Übertragungen ab dem 1.1.2008 wieder aufgehoben wird.

Razones.

Wenn die Einschränkung so bliebe, müssten bei Übertragungen ab dem 1.1.2008 die Wohnrechtsgeber alle Aufwendungen für die Wohnung des Wohnberechtigen auf Lebenszeit zurückstellen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Nur unbedingt notwendige Reparaturen wären zu tätigen.Alles andere, besonders Investitionen zur Modernisierung und Energieeinsparung müsste auf die Zeit nach dem Tode des Wohnberechtigen verschoben werden, wenn die Wohnung wieder vermietet wird. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein!Zu ändern wären unter anderem die §§:§ 10 EStG (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: 1a.auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. 2Dies gilt nur für a)Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit im Sinne der §§ 13, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder des § 18 Absatz 1 ausübt,b)Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs, sowiec)Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 Prozent betragenden Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt.3Satz 2 gilt auch für den Teil der Versorgungsleistungen, der auf den Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft entfällt;§ 52 Anwendungsvorschriften (23g) 1§ 10 Absatz 1 Nummer 1a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ist auf alle Versorgungsleistungen anzuwenden, die auf nach dem 31. Dezember 2007 vereinbarten Vermögensübertragungen beruhen.

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Noticias

  • Pet 2-17-08-610-043350Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent regt an, dass die Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für
    dauernde Lasten aus einem Wohnrecht auf Lebenszeit bei Übertragungen ab dem
    01.01.2008 wieder aufgehoben wird.
    In der Eingabe wird darauf Bezug genommen, dass durch das Jahressteuergesetz
    2008 (JStG 2008 – BGBl 2007 I Seite 69) Einschränkungen des
    Anwendungsbereichs für den Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen
    nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) vorgenommen worden
    sind. Der Petent betont, dass bei einer Beibehaltung dieser... Más.

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