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Steuerrecht - Vereinfachung des Steuerrechts im Bezug auf Photovoltaikanlagen und Lohnsteuerhilfevereine

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2017
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Der Deutsche Bundestag möge eine Vereinfachung des Steuerrechts im Bezug auf Photovoltaikanlagen und Lohnsteuerhilfevereine beschließen.Es muss möglich sein, auch nach der Installation einer Photovoltaikanlage auf das Hausdach einer Privatperson noch weiterhin durch den Lohnsteuerhilfeverein betreut zu werden.

Selgitus

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für den hauptsächlich privaten Gebrauch ist immer mit einer Einspeisung überschüssiger Energie ins öffentliche Netz verbunden. Diese Einspeisung wird auch vergütet, mit zur Zeit ca. 12 Cent je Kilowattstunde. Auf Grund dieser Vergütung gelte ich, laut Gesetz, als Selbstständiger, auch wenn die erzielten Einnahmen nur eine sehr geringe, zu vernachlässigende Größe sind und unter keinen Umständen den Hauptgrund der Anschaffung darstellen.Die plötzlich entstehende Selbstständigkeit (sobald die Anlage Strom produziert und ins öffentliche Netz einspeist) führt dazu, dass ein Lohnsteuerhilfeverein meine Lohnsteuererklärung nicht mehr durchführen darf. Die zusätzlich entstehenden Kosten für einen Steuerberater betragen in meinem Fall ca. 400 Euro. Der Betrag ist damit so hoch, dass sich die Anschaffung der Photovoltaikanlage nicht mehr lohnt und ich davon Abstand genommen habe.Die Frage ist, warum es keine Vereinfachung für Lohnsteuerhilfevereine gibt. Warum muss ich als Betreiber einer Photovoltaikanlage automatisch als Selbstständiger gelten, obwohl ich nur ein Angestellter bin, der die Möglichkeit der eigenen, ökologisch positiven Stromgewinnung nutzen will. Mit geht es nicht darum, die Umsatzsteuer zu unterschlagen! Es geht ausschließlich darum, dass ich auch weiterhin den Lohnsteuerhilfeverein nutzen möchte, der im Rahmen meiner Steuererklärung die erzielte Umsatzsteuer zu meinem Lasten aufführen wird. Die Einnahmen für den Staat sind daher unberührt. Das Betreiben einer Photovoltaikanlage wird aber für mich wieder wirtschaftlich tragbar.

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uudised

  • Pet 2-18-08-610-046663 Steuerrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Arbeitnehmer auch nach der Installation einer
    Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach durch Lohnsteuerhilfevereine betreut
    werden können.

    Zur Begründung wird aufgeführt, die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für den
    hauptsächlich privaten Gebrauch sei immer auch mit der Einspeisung
    überschüssiger Energie in das öffentliche Netz verbunden. Diese Einspeisung werde
    vergütet. Aufgrund der Vergütung gelten diese Personen als Selbständige, auch
    wenn die erzielten Einnahmen nur eine sehr... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

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