Περιοχή: Έσση
Επιτυχία
Κοινωνική πολιτική

Stop! Bleiberecht Für Familie Tabaku

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
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Petitionsausschuss d. Hessischen Landtags
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, der AWO Unterstützerkreis Rosengarten aus Vellmar, wenden uns mit unserer Eingabe an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages im Fall der Familie Tabaku, die in Deutschland Schutz sucht nach ihren schlimmen Erlebnissen und sich mittlerweile in besonders hervorragender Weise in unserem Land integriert hat und in unserer Mitte angekommen ist.

Im betreffenden Asylverfahren geht es um folgende Personen: TABAKU, Anila 31 Jahre TABAKU, Elton 11 Jahre TABAKU, Ajsi 5 Jahre

wohnhaft in der XXX, 34246 Vellmar.

Wir wollen, dass Familie Tabaku in Deutschland Bleiberecht erhält und haben am 09.02.2016 eine Petition mit folgender Bitte eingereicht:

"Wir bitten, den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 90461 Nürnberg, mit dem Geschäftszeichen 578XXXX – XXX v. 30.12.2015 zu überprüfen, die ergangene Entscheidung aufzuheben und die drohende Abschiebung zu verhindern."

Αιτιολόγηση

  1. Fluchtgründe aus Albanien Der Lebensunterhalt der Familie war zu Lebzeiten des Mannes gesichert, beide Eltern waren berufstätig. Die Familie hat ein unauffälliges Leben geführt, von Repressalien war keine Rede. Alles änderte sich radikal, als der Vater 2011 in einer Polizeiaktion den Tod fand. In den albanischen Medien wurde landesweit verbreitet, Luan Tabaku habe einen Polizisten ermordet. Einen Beweis dafür gibt es nicht. Ungeklärt ist weiterhin, ob L.T. ein Verbrechen begangen hat, ob er danach durch Suizid oder einen polizeilichen Eingriff zu Tode kam. Nach diesen Vorgängen galt A.T. als Frau eines Kriminellen. Durch die mediale Berichterstattung ist im ganzen Land das Bild entstanden, L.T. sei der Mörder eines Polizisten. Der soziale Druck auf A.T. und ihre Kinder, die öffentlichen und verdeckten Schuldzuweisungen, machten der Mutter und ihren Kindern das Leben zunehmend schwerer. Sie hat dennoch versucht, diese Situation zu bewältigen, hat dann aber sowohl im Umgang mit den staatlichen Stellen wie im Zusammenleben in ihrer Stadt gespürt, dass das entstandene Bild fest an ihr und den Kindern haftet. Es war ihr vor allem nicht möglich, bei Polizeibehörden Gehör zu finden, wenn es um Klärung des Schicksals ihres Mannes ging. Auch Versuche, ihr zustehende staatliche Hilfen für die Ausbildung ihrer Kinder zu beantragen, schlugen fehl. Entsprechende Anträge wurden nicht einmal angenommen. Trotz der inzwischen gestärkten Rechtsstaatlichkeit in Albanien hat A.T. keine Möglichkeit gehabt, ihre bürgerlichen Rechte wahrzunehmen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass ihrem Mann vorgeworfen wurde, einen Polizeibeamten umgebracht zu haben. Sie sei als „Frau eines Polizistenmörders“ derart stigmatisiert worden, dass jegliche polizeiliche Hilfe verweigert wurde und ihr ein normales Leben nicht mehr möglich war. Zu alledem kam die Angst von A.T. vor einer Rachehandlung (Blutrache) von seitens der Familie des Polizeibeamten, der in der erwähnten Polizeiaktion ermordet wurde. A.T. sah besonders ihren Sohn in großer Lebensgefahr und reagierte sofort, nachdem ihr Sohn auf offener Straße von Fremden nach seinem Vater gefragt wurde. Die Familie flüchtete wenige Tage nach diesem Ereignis.

  2. Lebensweg der Familie in Deutschland A.T. hat zum 18.08.2014 für sich und ihre Kinder einen Asylantrag in der Bundesrepublik gestellt. Von Anfang an hat A.T. keine Mühen gescheut, um hier leben, wohnen und arbeiten zu können. Es war ihr erklärtes Prinzip, in Deutschland der Allgemeinheit möglichst wenig zur Last zu fallen. Durch beharrliches Bemühen hat sie in kurzer Zeit (12 Monate) so viel Deutsch gelernt, dass sie Übersetzungsdienste für andere leisten konnte. Neben der tätigen Sorge für ihre Kinder hat sie sich intensiv nach Möglichkeiten umgesehen, selbst eine Berufsausbildung zu beginnen. Dass sie am 15.10.2015 eine Ausbildungsstelle als Fachfrau für Systemgastronomie im antreten konnte, war dafür eine verdiente Belohnung. Der Ausbildungsbetrieb ist mit Ihren Leistungen sehr zufrieden. Familie T. spricht sehr gut Deutsch und nimmt in vielen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teil, Freundschaften sind entstanden. Dass A.T. als Witwe und Mutter zweier kleiner Kinder (der Sohn ist deutlich traumatisiert, weil er das Schicksal seines Vaters noch bewusster erlebt hat als seine Schwester) all dies geschafft hat, verdient eine besondere Würdigung. An ihr kann man exemplarisch deutlich machen, wie Integration gelingen kann. Für andere Flüchtlinge hat sie Vorbildcharakter, für die Ehrenamtlichen ist sie eine Motivatorin. Auch ihre Kinder sind in gelungener Weise in Deutschland angekommen. Sohn Elton Tabaku besucht die 5. Klasse und erzielt sehr gute Noten in fast allen Schulfächern. Tochter Ajsi Tabaku geht zu einer Tagesmutter und spielt dort gerne mit den Kindern. Besonders die kleine A. hat auch durch eine gleichaltrige Freundin den notwendigen Halt gefunden und freut sich sehr, ab Sommer 2016 in die Grundschule gehen zu dürfen.

Familie T. kann nichts dafür, dass das BAMF erst nach über einem Jahr ihren Fall bearbeitet hat und sie sich in dieser Zeit bemüht haben, in Deutschland anzukommen, auch wenn ihnen ständig die Gefahr der Abschiebung drohte. Die Familie musste ihre Heimat verlassen – mittlerweile ist Deutschland ihre neue Heimat und in allen Lebensbereichen fest verwurzelt. Nun droht sie wieder aus ihrem Leben gerissen zu werden.

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Νέα

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

    zunächst wünschen wir Ihnen ein gesundes, friedliches und erfolgreiches Jahr 2017! Für den Unterstützerkreis Rosengarten hat das Jahr bereits sehr erfolgreich begonnen.

    Wir haben vom Petitionsausschuss des Hessischen Landtags die schriftliche Mitteilung erhalten, dass Familie Tabaku das Land nicht verlassen muss und damit unserem Anliegen Rechnung getragen wird.

    Unserer Eingabe vom 09.02.2016 wurde dahingehend Rechnung getragen, indem das rund ein halbes später in Kraft getretene Integrationsgesetz rückwirkend auf Familie Tabaku angewandt wird. Wir haben demnach mit unserer Petition den notwendigen Zeitraum überbrückt, sodass diese Neuregelungen, die besonders auf den Fall der Familie... παρακάτω

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

    zunächst möchten wir, der Unterstützerkreis Rosengarten aus Vellmar, uns auf diesem Weg bei Ihnen bedanken, dass Sie die Petition bezüglich der Familie Tabaku persönlich unterstützt haben. Wir danken Ihnen ebenfalls dafür, dass Sie so tatkräftig mitgeholfen haben, im Kreise Ihrer Familien, Freunden und Bekannten über die Situation der Familie Tabaku zu berichten und damit für viele weitere Unterstützerinnen und Unterstützer gesorgt haben. So haben wir es gemeinsam geschafft, sehr viele Menschen zu erreichen und der Familie in der schwierigen Situation den Rücken zu stärken.

    An dieser Stelle danken wir auch der HNA, die in der Sache Ende März einen sehr hilfreichen Pressebericht verfasst... παρακάτω

Συζήτηση

Stimmt es, daß unsere Gesellschaft Zuwanderung braucht? Oder etwa doch nicht? In jedem Fall ist es hirnrissig, 30-jährigen fremdem Mannern "Welcome" zuzurufen und gleichzeitig eine 30-jährige, bereits integrierte Mutter mit ihren zwei Kindern kein Bleiberecht zu erteilen. Wer in diesem Fall nicht einen Härtefall als Begründung akzeptiert, ist ein Bürokrat, der mit dem Begriff Verhältnismäßigkeit nichts anfangen kann. Gibt es etwa neben der Ausländerfeindlichkeit auf den Straßen auch eine unauffällige offizielle Ausländerfeindlichkeit? Man wird es hier sehen. Robert Helmkamp

Damit fallen sie gnadenlos durch...warum nur?

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