Stop Enteignung der Nichtwähler

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Ein Nichtwähler hat eine Stimme und Meinung, welche in jedem Organisationsobjekt (Regierung / Stadt- / Gemeinden/ EU / UN / etc.) zu berücksichtigen ist. Ob die Wahlliste falsch oder überhaupt nicht ausgefüllt worden ist, ist keine Entscheidung darüber ob eine nicht abgegebene Stimme zu ignorieren ist! Jede falsch ausgefüllte Wahlliste ist als Nichtwähler zu zählen und ebenso zu behandeln.

Hauptziel der aktiven Nichtwähler (-in): Den Schuldenstand durch Rückführung der Gelder nachhaltig senken und so die Zinslast für die kommende Generation (-n) bezahlbar zu machen und um die Steuern und Abgaben zu minimieren. Politik soll ohne Lobby-Einfluß (ohne GVO, ohne Freihandelsabkommen, …) dem Wohl aller dienen. Die verbreitete Politikverdrossenheit soll von einer Politikinteressiertheit abgelöst werden da mit dieser Vorgehensweise jeder sich, seine Familie, seine Gemeinde, seinen Staat seine Organisation stärkt und sinnloses zu nichts führendes Gerede vermieden wird. Nebenziele sind unter anderem: Mehr Transparenz, Modernisierung des Wahlablaufs, Verkleinerung des Parlaments mit gleichzeitiger Kostensenkung

Begründung

Jeder Mensch ist von Natur aus kreativ, vorsichtig und mit Bedacht für sich, seine Familie, seine Wohngemeinde oder Staat (BRD?) Risiken zu vermeiden und trotzdem ein lebenswertes Umfeld zu haben. Eines der Hauptrisiken ist beispielsweise mehr Geld auszugeben als man einnimmt. Jede politische Partei, jeder Politiker (-in) ist anteilmäßig, gemäß der Grundgesamtheit aller Wähler zu bezahlen. Parteien und Organisationen (Gemeinden, Städte, Länder, EU, UN) können über den Ihnen zustehenden Anteil an Steuern, Spenden und Abgaben verwalten. Die Nichtwähler geben keine bestimmte politische Richtung vor, sind jedoch ausgabenmäßig zu berücksichtigen da sie sowohl direkte als auch indirekte Steuern / Abgaben zahlen.

Der „Steuertopf“ (alle Einnahmen) ist treuhänderisch zu verwalten. Ein über den jeweiligen Anteil hinausgehender Zugriff (Verschuldung, Vorgriff auf spätere Wirtschaftsjahre, …) auf Steuern ist nicht möglich. Durch die Bildung von Koalitionen können gemäß Wahlbeteiligung und erreichter Stimmanteile entsprechende Verfügungen über den „Steuertopf“ erfolgen. Alle Parteien verpflichten sich zur anteiligen Schuldenrückführung in Höhe von 10% ihres Verfügungsrahmens an den Steuern. Jede Partei bestimmt über die Verwendung des gemäß Wahl erreichten Verfügungsrahmens an den Steuereinnahmen selbst. Dadurch kann der Wähler besser erkennen ob diese Partei seinen Vorstellungen entspricht und Wahlversprechen eingehalten werden. Ist eine Partei zum Beispiel aufgrund von Quotenbestimmungen nicht im Parlament / Gemeinderat / Stadtrat vertreten, zählt deren Anteil zu den Nichtwählern.

Eine Haushaltsplanung ist den Voraussagen/Schätzungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr dynamisch den tatsächlichen Gegebenheiten (+ / -) anzupassen.

Bei Spenden und anderen Zuwendungen (z. B. Geschenke, kostenfreie Veranstaltungen etc.) an Parteien, Regierungen und ähnliche Organisationen erfolgt eine Aufteilung wie bei Steuern und Abgaben (Beispiel: Bei einem Anteil von 30% Nichtwählern, sind 30% aller Spenden und Zuwendungen zur Schuldenrückführung zu verwenden).

Um eine Beeinflussung durch Spenden und sonstigen Zuwendungen von Personen und Parteien zu vermeiden ist dieser Wert je Wirtschaftsjahr auf 20% des Grundkapitals einer Partei oder Organisation zu limitieren. Spenden an eine zur Wahl gestellte Person werden einer Partei zugerechnet und werden somit limitiert (siehe %-Regelung). Der über die Limitierung hinausgehende Wert ist bekanntzugeben und an den Geber (-in) sofort zurückzuführen. Jeder dieser Vorgänge ist spätestens zu den Wahlen in gedruckter, für alle einsehbarer Form, sortiert nach Partei / Organisation und Wert mit der jeweiliger Gesamtsumme in jedem Wahllokal zu veröffentlichen. Jeder abgegebene Wahlschein ist elektronisch für die Auszählung zu speichern. Auf dem Wahlschein ist lediglich das Wahllokal zu nennen. Wahlscheine, welche per Briefwahl abgegeben werden, sind in der jeweiligen Gemeinde ebenfalls elektronisch zu speichern. Die Auszählung der Stimmen erfolgt mit allen abgegebenen Wahlscheinen inklusive derer welche per Briefwahl abgegebenen wurden. Nach Auszählung aller abgegebenen Wahlscheine erfolgt die Ermittlung der „Nichtwahlquote“ (Nichtwähler und Falschwähler).

Eine zur Wahl stehende Partei oder Person kann maximal einen 100% Anteil bei einer Wahl erreichen. Voraussetzung dazu: 100% Wahlbeteiligung und 100% aller abgegebenen Stimmen für eine Person oder Partei.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.12.2014
Sammlung endet: 03.06.2015
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Mittelverwendung ist fix und kann nicht beliebig umgeschichtet werden um sog. Haushaltslöcher zu stopfen.

Der Haushaltsplan engt die Politik zu stark ein da die Mittelverfügbarkeit direkt von der Wahlbeteiligung abhängig sind.

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49 %
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