Direitos civis

STOPP des Ausverkaufs der Freizeitanlage "Grosser Weserbogen" in Porta Westfalica

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bürgermeister der Stadt Porta Westifalica, Bernd Hedtmann & Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Dr. Ralf Niermann
88 Apoiador

O prazo de processamento expirou

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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido em 11/02/2020
  4. Diálogo
  5. Falhado

Wählergemeinschaft fordert einen Stopp des Ausverkaufs der Wochenend- und Ferienerholungsanlage "Großer Weserbogen" in Porta Westfalica.

Aktuell wird im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Wochenend- und Ferienerholungsanlage "Großer Weserbogen" auf einschlägigen Foren zum Kauf angeboten. Verkauft werden sollen Teile der Freizeitanlage Großer Weserbogen, u.a. der Campingplatz mit Badesee, Infrastruktur für Badebetrieb, Gastronomie sowie ein Wohnhaus. Mittlerweile sind Kaufangebote und Nutzungskonzepte bei der Stadt eingereicht worden.

Es zeichnet sich ab, dass der Kreis Minden-Lübbecke und die Stadt Porta Westfalica den Ausverkauf der stadteigenen Liegenschaften zustimmen werden. Die Wählergemeinschaft fordert daher die sofortige Beendigung des Ausverkaufs der stadteigenen Liegenschaft "großer Weserbogen".

Razões

Auch wenn es sicherlich nicht zu den Kernaufgaben einer Stadtverwaltung gehört, eine Freizeitanlage zu betreiben, so stellen sich für die Wählergemeinschaft Portas dennoch einige Fragen. In dem von der Stadt und dem Kreis ausgeschriebenen Interessenbekundungsverfahren werden neben einem Kaufpreisangebot auch Nutzungskonzepte von potenziellen Interessenten eingefordert.

Aber nach welchen Kriterien soll ein Zuschlag erfolgen und welche Eignungskriterien sind maßgeblich? Bislang gibt es seitens der Stadt kein touristisches Gesamtkonzept für die Freizeitanlage "Großer Weserbogen", aus dem sich Kriterien für eine Vergabe und die zukünftige Nutzung ableiten lassen. Hätte man sich nicht zunächst überhaupt auf ein Gesamtkonzept verständigen müssen, in dem u.a. auch die Wünsche der Bevölkerung zum Tragen kommen?

Selbst nach einem Verkauf der Freizeitanlage ergeben sich noch weitere Fragen. Welchen Einfluss hat die Stadt noch zukünftig auf die Ausgestaltung der Freizeitanlage, die dann privatrechtlich betrieben werden soll? Und was passiert, wenn der neue Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin insolvent wird? Ein Vorverkaufsrecht der Stadt gibt es im Insolvenzfall rechtlich nicht. Eine Brache, für die sich niemand mehr zuständig fühlt, könnte drohen.

Warum wird die Anlage nicht auf Basis eines Erbbaurechts angeboten? So könnte sichergestellt werden, dass das Erbbaurecht auch im Falle einer Zwangsversteigerung fortbesteht. Das Erbbaurecht eröffnet einem potenziellen Erwerber große Gestaltungsmöglichkeiten, Stadt und Kreis blieben aber im Eigentum eines zentralen Bestandteils unser einzigartigen Natur- und Erholungslandschaft.

Vor diesem Hintergrund fordert die Wählergemeinschaft einen sofortigen Stopp des Bieterverfahrens. Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf ein transparentes Verfahren. Sie sollten bei einer weitreichenden Entscheidung grundsätzlich angehört werden. Dazu ist zunächst ein touristisches Gesamtkonzept für die Region notwendig, aus dem sich die zukünftige und nachhaltige Nutzung für die Freizeit- und Erholungsanlage entwickeln lässt.

Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, den intransparenten Ausverkauf der landschaftlich einzigartigen Freizeit- und Erholungsanlage "Großer Weserbogen" zu stoppen! Helfen Sie mit, diese mit einem zukunftsfähigen Nutzungskonzept für die Erholungssuchende Bevölkerung vor dem Zugriff privater Interessen zu schützen.

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Novidades

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  • Guten Tag,
    wegen der aktuellen Corona-Pandemie sind alle Entscheidungen zum 'Grossen Weserbogen' vertagt worden. Im Rat der Stadt Porta Westfalica zeichnet sich leider eine Mehrheit für einen Verkauf ab. Im Kreistag werden sich evtl.Fraktionen gegen einen Verkauf entscheiden. Wir bleiben dran!
    Gegen die Sperrung des Wolfsschluchtweges startet eine Petition in Kürze.

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