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STOPP! Keine Kürzung der Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen

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Freistaat Bayern, Staatskanzlei
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STOPP! Der Freistaat Bayern will die Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen kürzen!

Ministerpräsident Markus Söder verrechnet das Soforthilfe-Paket des Freistaats Bayern in Höhe von 5.000 Euro bis 5 Mitarbeiter:innen und 7.500 Euro für bis zu 10 Mitarbeiter:innen mit dem Soforthilfe-Paket des Bundes. Dies erklärte Ministerpräsident Söder und Wirtschaftsminister Aiwanger in der Pressekonferenz vom 24.03.2020 in München.

Respekt! Für die ursprüngliche schnelle Reaktion Bayerns, mit einer eigenen Soforthilfe kleine Unternehmen zu unterstützen und zu beruhigen.

Aber jetzt gefährdet Markus Söder und der Freistaat Bayern das in ihn gesetzte Vertrauen und beschädigt Bayern und das Vertrauen in die Politik. Denn faktisch wird die bayerische Soforthilfe gekürzt.

Denn der Bund hat jetzt, nach Bayern, ebenfalls eine Soforthilfe für Unternehmen beschlossen. So soll es folgendes geben:

  • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate für Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten und
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten

Der Freistaat Bayern will jetzt seine Soforthilfe bis 10 Mitarbeiter:innen mit der Soforthilfe des Bundes verrechnen. Das bedeutet faktisch eine KÜRZUNG für bayerische Unternehmen:

Statt 14.000 Euro erhalten Unternehmen in Bayern bis 5 Beschäftigte nur 9.000 Euro. Statt 22.500 Euro erhalten Unternehmen in Bayern bis 10 Beschäftigte nur 15.000 Euro.

Das ist nicht nur eine Benachteiligung von kleinen und kleinsten Unternehmen und Solo-Selbstständigen. Es benachteiligt auch massiv den ländlichen Raum. Denn die Lebendigkeit ländlicher Regionen hängt in hohem Mass von Klein- und Kleinstunternehmen ab, von Solo-Selbstständigen, von Kreativen und Künstlern.

Deshalb! Markus Söder: Finger weg von der Soforthilfe des Bundes. Volle und ungekürzte Unterstützung von Unternehmer:innen durch die Soforthilfe Bayern UND die Soforthilfe des Bundes. Damit Bayern in seiner ganzen unternehmerischen Vielfalt Bayern bleibt!

P.S.: Millionen Kleinstunternehmer:innen sind systemrelevant für die Identität Bayerns.

Nachweise für die Behauptung der Verrechnung der beiden Soforthilfe-Programme:

Nachweis I: Pressekonferenz Ministerpräsident Söder und Wirtschaftsminister Aiwanger https://youtu.be/4t3Cg8tlOCY ab Minute 19:36. Zitat: "Berlin bietet jetzt an ein Hilfsprogramm an für die 0 bis 10 Mitarbeiter Betriebe (...), wir werden das dann sofort verzahnen mit dem bayerischen Hilfsprogramm und werden hier unbürokratisch die höheren Summen vom Bund mit einspeisen." (Hubert Aiwanger).

Nachweis II: Auch die Wirtschaftsredaktion des Bayerischen Rundfunks hat nach Rücksprache mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium bestätigt, dass die Hilfsprogramme nicht kumuliert werden können. Betrieben in Bayern bis zu einer Größe von 10 Mitarbeitern stünden max. 9.000 Euro zur Verfügung.

Nachweis III: Die IHK für München und Oberbayern warnt auf ihrer Internetseite: "Voraussichtlich werden das bayerische und das bundesdeutsche Soforthilfe-Programm, die unterschiedliche Voraussetzungen beinhalten, für Firmen bis zu maximal zehn Beschäftigte aufeinander angerechnet, d.h. wenn Sie bayerische Soforthilfe erhalten haben und diejenige des Bundes wäre höher, erhalten Sie den Differenzbetrag." Link hierzu: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverhältnisse-Kündigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/

Perustelut

Wer korrupte Banken rettet, der muss jetzt auch die ehrlichen Klein- und Kleinstunternehmen, Solo-Unternehmer:innen, Künstler:innen und Kreativschaffende unterstützen.

Markus Söder hat eine Soforthilfe des Freistaats Bayern angekündigt und will diese jetzt gerade für kleine Unternehmen mit der Förderung des Bundes verrechnen. "Die Großen schonen, die Kleinen hängen", das dachten wir, sei durch das bayerische Soforthilfe-Paket entkräftet zu sein. Aber jetzt spricht Markus Söder und Hubert Aiwanger von einer Verzahnung der Hilfspakete von Bund und Freistaat Bayern. Die IHK München und Oberbayern warnt auf ihrer Internetseite:

"Achtung! (...) Voraussichtlich werden das bayerische und das bundesdeutsche Soforthilfe-Programm, die unterschiedliche Voraussetzungen beinhalten, für Firmen bis zu maximal zehn Beschäftigte aufeinander angerechnet, d.h. wenn Sie bayerische Soforthilfe erhalten haben und diejenige des Bundes wäre höher, erhalten Sie den Differenzbetrag." (Quelle: IHK München und Oberbayern)

Wenn das so kommt, dann ist die Soforthilfe des Freistaats Bayern kein Soforthilfe, sondern ein Überbrückungskredit für den Bund. Dann würde Bayern keine Unterstützung leisten, sondern lediglich zwischenfinanzieren.

Bayern ist dann kein Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Kein Anwalt der Solo-Selbstständigen, Klein- und Kleinstunternehmen. Sondern Bayern ist lediglich eine Bank. Ohne Empathie. Ohne Solidarität. Ohne Verantwortung. Ohne Risiko. Einfach eine Mogelpackung. Mehr Schein, als Sein.

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,

    der Bayerische Landtag hat über das Anliegen der Petition beraten. Die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße,
    das openPetition Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 28.3.2020

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Die Soforthilfe ist sowieso nicht für die Soloselbstständigen gedacht und greift überall dort nicht, wo sie entgegen der Bestimmungen für Entnahme zum Lebensunterhalt verwendet werden wird. Also kann man es gleich lassen. Die Soforthilfe ist eine Hilfe zur Deckung laufender Betriebsausgaben. Entnahmen sind keine Betriebsausgaben. Hier greift nur das ALG2.

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