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Stoppt das Bauvorhaben der Vivawest in der Kolonie III

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Vor nicht allzu langer Zeit hat ein übereifriger, gieriger Jäger im Westerwald einen Wolf geschossen,in der Annahme es sei ein Hund. Die Empörung war, auch unter Jägern, groß. Ist es doch seit langem Usus, nicht auf freilaufende Hunde zu schießen; der Halter ist in der Regel nicht weit. Es gibt hier eben keine wildlebenden Hunde wie in Südeuropa. Die Ausrede des Jägers, er hätte keine Alternative gehabt, hat ihm weder das Gericht noch die Kollegen geglaubt. Wo die Verbindung zur Kolonie III Bebauungsvorhaben liegt? Der Wolf und der Denkmalschutz sind vom Gesetzgeber geschützt. Vivawest und den Jäger verbinden Habgier , das Hoffen auf ein Wegschauen und die Dreistigkeit. Das Bauvorhaben als eine Alternativlosigkeit zu erklären, bei einem Besitz von ca. 130.000Wohnungen ist erbärmlich. Die Alternativlosigkeiten sind bei Vivawest einzig die zu erwartenden 6,7% Rendite und die Attraktivität des Baulandes nach Aufhebung des Denkmalschutzes. Die Ressourcen an Wölfen und Siedlungsbauten aus der frühen Industrialisierung sind knapp und wecken Habgier. Liebe MitstreiterInnen, wir vergessen die Endgültigkeit beider Entscheidungen: der Wolf ist tot und die Industriesiedlung aus dem frühen 20. Jahrhundert wird unwiederbringlich zerstört. Wir wollen die Einmaligkeit der unter Denkmalschutz stehende Kolonie III erhalten, so wie es von der damaligen Besitzerin der frühen Industriesiedlungen, der Bayer Wohnungsgesellschaft, und der Politik im Jahr 1997 gewollt war.

Indoklás:

Wir fordern unser Recht ein, unser Kulturgut zu schützen und die Vision des ursprünglichen Gedankens des Denkmalschutzes vom 17.12.1997 fortzuführen. Wie ernst es dem Gesetzgeber mit dem Denkmalschutz ist, wird in der Anlage zum Mietvertrag: „Garten-und Grünpflege in den Kolonien“ (Stand 1999) deutlich: „Die nachfolgende „Gartenordnung“ wurde in Zusammenarbeit mit der Baywoge, der Unteren Denkmalbehörde Leverkusen und des Rheinischen Amtes für Denkmalschutz erstellt, um die häufigsten Fragen und Wünsche nach Veränderung und Gestaltung der Gärten einmalig vorab zu erörtern und für diese ein langes Genehmigungsverfahren zu vermeiden.“ und weiter: „Nichtbeachtung dieser Gartenordnung seitens des Eigentümers oder der Mieter stellt nach § 27 DSchG NW eine Ordnungswidrigkeit dar. Der ursprüngliche Zustand (Rückbau) muß wiederhergestellt werden. Zuwiderhandlungen können von der Behörde nach § 41 Dschg NW mit einem Bußgeld geahndet werden.“ Welcher Mieter durfte ein Steinhaus in seinem Garten errichten?. Oder Stellplätze für PKW? Niemand!!! Aber die profitorientierte Vivawest, der die denkmalgeschützten Bauten in ihrem Bestandssortiment keinen Profit bringen, darf das. Ein Vermögen von ca. 130.000 Wohnungen im Westen Deutschlands sind ein guter Grund, den Begehrlichkeiten des Bauherrn stattzugeben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Sind Sie dafür, dass das Denkmal Kolonie III in Leverkusen erhalten bleibt, sowie es der Vertrag vom 17.12.1997 vorsieht?

Dann stimmen Sie hier bitte mit ab. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Ihre Bürgerinitiative „Wehret den Anfängen“.

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Den Anwohnern wurden selbst kleine Gartenlauben mit Verweis auf den Denkmalschutz abgerissen. Warum sollte ein Konzern jetzt Beton abkippen dürfen?

Neubau ! Der Neubau ist gut für die Gemeinde. Es wird endlich mal was innovatives getan!

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