Region: Turyngia

Stoppt die Diskriminierung hörbehinderter Eltern

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
347 347 w Turyngia

Petycja została usunięta z platformy

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Petycja została usunięta z platformy

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Die Petition soll das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache stärken und die bestehenden Ungerechtigkeiten durch die aktuelle Fassung des ThürGIG beseitigen.

Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) verweist im § 12 auf das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache, schließt aber hörbehinderte Eltern mit hörenden Kindergartenkindern aus. Im § 12 Absatz 5 wird geregelt, dass hörbehinderte Eltern die Kosten für die Kommunikation mit Kita oder Schule mittels Gebärdensprachdolmetscherinnen erstattet bekommen. Der Anspruch besteht entweder gegenüber dem Schulamt oder dem Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Durch die Begrenzung auf „hör- oder sprachbehinderte Kinder“ im letzten Satz des Absatzes 5 werden allerdings hörbehinderte Eltern mit hörenden Kindern kategorisch von diesem Anspruch ausgeschlossen:
„… Der Anspruch für die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für die Kommunikation mit einer Kindertageseinrichtung richtet sich gegen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in deren Zuständigkeitsbereich das hör- oder sprachbehinderte Kind die Kindertageseinrichtung besucht.“ Aufgrund dieses „Formfehlers“ des §12 Absatz 5 und der fehlenden Rechtsverordnung nach §12 Absatz 6 lehnten bereits mehrere Jugendämter von Thüringer Städten und Landkreisen Anträge von hörbehinderten Eltern auf die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher
innen im Kindergarten für Elterngespräche ab. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, eine Änderung in der Formulierung des § 12 Absatz 5 des ThürGIG herbeizuführen und die veraltete Rechtsverordnung (ThürGIGAVO), die aktuell nicht im Einklang zum Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG) steht, gemeinsam mit uns, dem Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. sowie dem Berufsverband der Dolmetscher*innen für Gebärdensprachen und Lautsprachen in Thüringen e.V. (BDGL) zu überarbeiten um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen und für hörbehinderte Eltern Rechtssicherheit zu schaffen.

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