Regiune: Germania
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Familie

Strafbarkeit für die Anstiftung, Beihilfe und Ausgrenzung von Kindern gegenüber den Eltern

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  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Ich habe noch keinen getroffen, der in freier Entscheidung überlegt hätte, ob er heute Abend ins Kino geht, oder ins Theater oder ob er sich umbringt. Sondern wer sich für den Tod entscheidet, der sieht offenbar überhaupt keine andere Möglichkeit mehr weiterzuleben, so wie bisher. Und somit ist dies nicht die Wahrnehmung von Freiheit. Zur Freiheit gehört für mich eine lebbare Alternative, sondern es ist gerade die Alternativlosigkeit, die den Menschen in den Suizid treibt. Deswegen ist hier die Rolle der Richter und Jugendämter besonders merkwürdig. Damit ist die Autonomie des Menschen völlig untergraben, wenn er abhängig wird von einer Art richterlicher Diktion, Richter stecken, entsorgte Eltern auch ganz gerne in die Psychiatrie, dann auch noch von einer psychologischen Diktion. Wollen sich solche Richter und Psychiater auf einen zukünftigen § 217 berufen? Eine Anleitung zur straffreien Suizidassistenz, bzw. sogar zur privilegierten, nicht rechtswidrigen Suizidassistenz, weil sie nicht dazu in der Lage sind die Landesverfassungen, das Grundgesetz, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Menschenrechts- und die Antifolterkonvention zu beachten?

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass die Anstiftung oder die Beihilfe zur Selbsttötung verboten ist Jetzt rückt die Erkenntnis ins Licht der Öffentlichkeit dass Anstiftung und Mitwirkung an der Selbsttötung straffrei sind. Das Ergebnis einer nicht veröffentlichten Umfrage von Infratest Dimap aus dem Jahr 2011soll ergeben haben, das 93 % der Befragten davon ausgehen, dass Beihilfe zum Suizid strafbar ist (aus Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode). Daraus folgt für mich, dass es dem Wunsch der Befragten entspricht, dass eine Bestrafung für Beihilfe zum Suizid erwünscht ist. Diesem Wunsch sollte sich der Gesetzgeber annehmen. Unwissenheit ist kein ausreichender Lebensschutz. Von Gefahr kann schon lange lange nicht mehr gesprochen werden, denn von dieser Straffreiheit wird bereits, durch trauten Familienkreis, das Jugendamt und durch die Justiz vermehrt Gebrauch gemacht, das ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Wir haben die Situation, dass die Menschen bisher nicht gut über die Rechtslage informiert worden sind. Wenn der Giftschrank aufgemacht wird, egal unter welchem Vorwand dann wird es allerdings ernst werden, als ob die derzeitige Situation nicht schon ernst genug wäre.

Welche Auswirkungen wird es auf die Bevölkerung haben, wenn weiterhin Richter, das Jugendamt und Familienangehörige unterstützt und ihnen erlaubt wird, bestehende Gesetze, wie das Grundgesetz auf dass sie vereidigt sind, zu unterlaufen, Umgang auszuschließen, Eltern als auch Kinder in den Tod zu treiben? Rechtsbeugung und Schädigung zu begehen. Für mich handelt es sich dabei um Inkontinenz der Affekte bei Beschäftigten des Jugendamtes, entfremdenden Rechtsanwälten und Richtern. Es gibt schon massive Probleme, weil weniger Kinder geboren werden, die Bevölkerung aus einer großen Zahl Älterer besteht. Bei moralischen Normen muss man sehen, die sind nicht stabil, sie wandeln sich. Spätestens seit den Untersuchungen ehemaliger Lebensborn-Kinder durch Prof. Dr. Theodor Hellbrügge und der Veröffentlichung der Ergebnisse in den 1960er Jahren weiß man, dass die Wegnahme der Eltern und die Isolation von ihnen bei den Kindern häufig zu schwersten lebenslangen nahezu irreversiblen Schädigungen führt. Wer kann und will das verantworten und vor allem weiter? Isolation der Kinder von ihren Eltern ist durch nichts begründbar und durch nichts zu rechtfertigen.

In die Krise geratene Familien brauchen Krisenberatung, alternative Konfliktbeilegung.

Daher fordere ich die Strafbarkeit für die Anstiftung, Beihilfe und Ausgrenzung von Kindern gegenüber den Eltern oder einem Elternteil zwecks Selbsttötung durch Familienangehörige, das Jugendamt , Anwälte, Richter und die Aufnahme in das Strafgesetzbuch.

Das Grundgesetz und die Konventionen sind einzuhalten.

Ein Missbrauch rechtsstaatlicher Mittel zur Befriedigung niederer Beweggründe, stellt eine kriminelle Handlung dar. Wird die Tat durch einen bediensteten der Justiz begangen, kann es als terroristischer Angriff auf die demokratische Freiheit gewertet werden.

Es stellt sich die Frage ob Richter und/oder Anwälte, und/oder Jugendamt und/oder Gutachter die eine kriminelle Vereinigung bilden als Terrorzelle angesehen werden können. Schließlich missbrauchen sie ihre Stellung als Richter und Anwälte, ergo als Hüter des Gesetzes, wenn sie geltendes Recht aussetzen um unschuldige Menschen rechtswidrig zu schädigen und aus dem Leben zu kegeln.

motive

Mit dem Erlass von Papst Franziskus – vom 11.7.2013 — ist seit dem 1.9.2013 die Immunität der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Regierungsbeamten gegenüber dem Strafrecht rechtskräftig aufgehoben.

Franziskus >>> motu proprio >>> „aus eigenem Beweggrund“ und „selbst veranlasst“ – Der Erlass betrifft alle unter der römischen Kurie gegründeten Entitäten – Das ist die Mehrheit aller Staaten dieser Welt – insbesondere aber auch die USA Es betrifft auch den ICC/CPI (Internationaler Strafgerichtshof) – der auf der Basis des Römischen Rechts gegründet wurde und mit seiner neuen Chefanklägerin in die zweite Strafgerichtsperiode für Kriegsverbrechen eingetreten ist.

Immunität fürs Strafrecht schützt also ab 1.9.2013 diese Personengruppen NICHT MEHR – einzig ihre Integrität, Liebe zur Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit, bewahrt diese Personengruppen vor Anklage und Verfolgung!

Wenn ein Gesetz oder eine Gesetzesvorschrift zu einem unerträglichen Ergebnis führt, es oder sie der Gerechtigkeit weichen soll.,so gilt dies für die höchstrichterliche Rechtsprechung, die kein Gesetz ist, dann allemal. Wenn sie sich an ihren Richtereid (§ 38 Deutsches Richtergesetz) erinnern würden, der Präsident als auch Richter, haben, wie alle Richter(innen), vor der Ernennung zum/r Richter/in geschworen, u.a. der Gerechtigkeit zu dienen. Das Gebot, gerecht zu urteilen, hätte meines Erachtens für als Richter des Familiengerichtes Anlass sein müssen, Beschlüsse zu fassen, die dem dienen. Menschenrechtsverachtende und Menschenrechtsverletzende Beschüsse stehen mit dem Gebot der Gerechtigkeit nicht in Einklang.

Und dass ein Famlienrichter, die Landesverfassung, das Grundgesetz, die Europäische Menschen- die UN-Menschen-, die UN-Kinderrechts- und die Antifolterkonvention und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs in Familiensachen nicht verstehen kann, dass kann mir niemand weiß machen. Hier liegen, zumindest für mich gesehen, andere Gründe vor.

Ich möchte für die Zukunft sehen, dass Zuwiderhandlungen von Richtern, als auch vom Jugendamt, als auch ausgrenzenden Elternteilen durch die Polizei abgeholfen werden, Richter und Jugendamtsmitarbeiter, Gefährdenansprachen erhalten, da sie Eltern und auch Kinder in die Deprivation, Depression und Suizid/Genozid führen.

Die Zuwiderhandlungen der Richter als auch des Jugendamtes, sowie die der ausgrenzenden Elternteile müssen Verfolgung und Strafverfahren von/durch die Polizei zur Folge haben.

Die Kindeswohlschädigung muss geahndet, die Rechtsbeugung und Folter, muss aufgehoben werden. Dem fehlenden Arbeiten des Jugendamtes und des Gerichtes nachgegangen und aufgedeckt, als auch das Arbeiten entgegen wissenschaftlichen Nachweisen durch Richter und das Jugendamt offen gemacht werden, diese von ihren Ämtern suspendiert werden.

Sofort Kontakte mit Eltern und Kindern

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