Regione: Germania
Affari sociali

Strafe für Drängen / Beihilfe zum Suizid eines psychisch labilen Menschen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss; Bundesministerium der Justiz; Bundesministerium des Inneren, Dr. Angela Merkel, Frank Walter Steinmeier
19 Supporto 1 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

19 Supporto 1 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Das Drängen / die Beihilfe zum Suizid eines (psychisch) labilen Menschen soll unter Strafe gestellt werden.

Motivazioni:

Aktuell ist das Drängen bzw. die Beihilfe eines (psychisch) Menschen straffrei. Dies soll, aus Aktuellem Anlass, geändert werden.

Begründung:

Letztes Jahr wurde eine 23jährige, psyichisch labile Frau in den Suizid gedrängt. Die Staatsanwaltschaft Bremen sieht keinen Ermittlungsansatz und begründet dies mit der Strafreiheit der Beihilfe zum Suizid bzw. das Drängen eines (psychisch labilen) Menschen in den Suizid.

Dies ist der perfekte Mord.

Hintergrund:

Am 16.02.2016 hat sich angeblich ein 23jähriges Mädchen, welche psychisch labil (aber nicht, nach meiner Meinung, Suizidgefährdet war) laut Staatsanwaltschaft Bremen aus suizidialer Absicht erhängt. Unbestritten und beweisbar ist, dass sich ein Fremder Ihr Vertrauen erschlichen hat (mit falschen Angaben) und sie ermutigt hat eine Nahtoderfahrung durch Erhängung herbeizuführen. Dabei hat er ihr versichert, dass er im Ärztlichen / Pflegerischen Bereich tätig ist, dies mehrmals durchgeführt hatte und nichts passieren würde. Dies würde den SVV Druck maßgeblich lindern. Das Mädchen litt extrem unter diesen SVV-Druck, dass es diese Methode durchführte, ich glaube, jedoch NICHT in suizidaler Absicht handelte. Zu diesem Zeitpunkt war sie mutmaßlich nicht zurechnungsfähig und konnte die Auswirkungen nicht richtig absehen. Das wusste dieser Fremde und hat diesen Zustand ausgenutzt. Nähere Informationen: https://www.knixx-11-11-1992.de Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt nicht, und beruft sich da drauf dass ein Suizid straffrei sei, was noch nachvollziehbar ist, jedoch auch die Beihilfe zum Suizid straffrei ist. Diese, in meinen Augen, Gesetzeslücke, sollte dringend geschlossen werden. So ist der Tod eines jungen Mädchen wenigstens nicht ganz umsonst gewesen. Auch 2 weitere beinahe Morde gehen auf sein Konto. Aktuell ist dies der perfekte Mord, der niemals geahndet wird. Erst durch Recherchen durch ein privaten TV Sender konnte der Täter ermittelt werden. Für einen beinahe Tod wurde er verurteilt. Auch ist er einschlägig vorbestraft. Ein Gutachten bescheinigt dass er Neigungen zu Fesselungsspiele habe. Diese Ermittlungen wurden jedoch von der Staatsanwaltschaft Gießen geführt. Gegenstand war ausschließlich Verabredung zum Mord, nicht Beihilfe zum Suizid. Der Tod von dem Mädchen war nicht Gegenstand der Verhandlung und ist bis heute nicht geahndet. Immer noch verweigert die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen und beruft sich auf Beihilfe zum Suizid.Obwohl es Beweise gibt, dass der Fremde vor laufender Kamera einen Kontakt zu der Erhängten hatte und seinen Nickname im Chat verraten hatte. Der Chatverlauf ist auf dem Handy noch vorhanden und wurde angeblich von der Staatsanwaltschaft Bremen auch analysiert.Trotzdem sieht sie immer noch kein Ermittlungsansatz. Was ist das Menschenleben der Justiz noch Wert ? Eines Abends kommt ihr nach Hause und findet Euer Kind / Angehörige erhängt vor - und wisst dass sie dazu gedrängt wurde - und nichts passiert. Ist ja straffrei... https://www.knixx-11-11-1992.de

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Das ist natürliche Auslese. Sie hätte sich eh umgebracht, wenn sie so beschränkt ist sich von einen Fremden dazu auffordern zu lassen. Hätte das Video gerne gesehen als Wichsvorlage.

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