Strafen nach dem Strafgesetzbuch - § 175 Strafgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Urteile zu Lasten von Homosexuellen bis 1994 nach § 175 Strafgesetzbuch mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Begründung

Die betroffenen Menschen sollen schriftlich entsprechend informiert werden, dass sie nicht länger als vorbestraft gelten.Ist das in der heutigen Zeit wirklich nötig?Da wurden Menschen systematisch kriminalisiert, die niemandem etwas getan haben, nur weil ein Teil von uns es nicht aushalten kann, wenn jemand anders ist.Das war ein Fehler, den können wir durchaus zugeben, ohne uns eine Zacke aus der Krone zu brechen. Es macht auch Sinn, dass wir versuchen, die Folgen unseres Fehlers zügig zu minimieren. Über Entschädigung ja/nein können wir danach immer noch nachdenken.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4500-035344

    Strafen nach dem Strafgesetzbuch


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Strafurteile gegen Homosexuelle bis 1994 nach
    der früheren Vorschrift des § 175 Strafgesetzbuch mit sofortiger Wirkung aufgehoben
    werden.
    Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, durch die ehemalige
    Strafvorschrift des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) seien systematisch Menschen
    kriminalisiert... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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