Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 226 Strafgesetzbuch gefordert, wonach der Verlust eines inneren Organs als schwere Körperverletzung anzusehen ist.
Αιτιολόγηση
§ 226 StGB regelt die schwere Körperverletzung nur unzureichend. Es kann nicht sein, dass der Verlust und damit gleichbedeutend die fast völlige Funktionslosigkeit eines inneren Organs, insb. einer Niere, nicht als schwere Körperverletzung anzusehen ist, obwohl dieser Verlust schwerwiegender ist, als etwa der Verlust von Zähnen. Der Meinungsstreit in Rechtsprechung und Literatur sollte daher durch den Gesetzgeber beendet werden.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 14.08.2018Pet 4-18-07-4500-036524 Strafen nach dem Strafgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 226 Strafgesetzbuch gefordert, wonach der
Verlust eines inneren Organs als schwere Körperverletzung anzusehen ist.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Verlust innerer Organe,
wie etwa einer Niere, schwerer wiege als beispielsweise der Verlust von Zähnen.
Insbesondere solle mithilfe der Regelung der diesbezügliche Meinungsstreit in
Rechtsprechung und Literatur durch eine eindeutige gesetzliche Entscheidung
beendet werden.
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Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.