Strafprozessordnung - Keine Nennung von Zeugendaten bei Gerichtsverhandlungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
707 Unterstützende 707 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

707 Unterstützende 707 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Personalfeststellungen von Zeugen vor Gericht mit der öffentlichen Nennung des Namens, des Geburtsdatums und der Wohnadresse abgeschafft werden.

Begründung

Das Datenschutzgesetz muss auch im Gerichtssaal gelten.Wo ist da das Persönlichkeitsrecht der Zeugen. Alle Daten, die dem Zeugen abgefragt werden, sind dem Gericht bekannt. Eine Festellung der Personalien kann zuvor an Hand des Personalausweises geklärt weden. Dem gesammten Publikum werden dem die Daten zur Verfügung gestellt .Was meiner Meinung nach auch nach dem Gesetz nicht in Ordnung ist. Man bedenke, dass dort auch die Leute sitzen, die zu dem Angeklagten gehören. So werden Racheakte der Täter bzw. von Hintermännern Tür und Tor geöffnet. Das Recht der Täter ist ja auch gegeben. Sie dürfen sich vemummen, verkleiden und sich Zeitungen und anderes vor das Gesicht halten. Ich war das erste mal als Zeuge in einer Strafsache wegen besonders schweren Falls des Diebstahls. Ich war entsetzt, dass ich vor den gesammten Zuschauern meine Personendaten aufsagen mußte. Ich würde nicht noch mal unter diesen Umständen etwas der Polizei melden oder etwas anzeigen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-3120-033438Strafprozessordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz – zu überweisen
    und
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit die zwingende Angabe des Alters abgeschafft werden soll,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass die Personalfeststellungen von Zeugen vor Gericht mit der
    öffentlichen Nennung des Namens, des Geburtsdatums und der Wohnadresse
    abgeschafft werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die öffentliche Nennung
    der Personaldaten gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das
    Datenschutzgesetz... weiter

Datenschutz muss für den Zeugen gelten. Das bedeutet auch, dass der Rechtsbeistand des Beschuldigten bei Akteneinsicht keine Erkenntnis zu den Zeugendaten bekommt. In brisanten Verfahren, Diebstahl, Erpressung, organisiertes Verbrechen ist ein Bekanntwerden der Zeugendaten höchst gefährlich.

Noch kein CONTRA Argument.

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